Klage gegen Saalim Asanov, handelnd unter www.randmevape.de
Online Vertrieb von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids mit einem Volumen von mehr als 2 Millilitern, fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte im Internet in rechtswidriger Weise elektronische Zigaretten bzw. Liquids bewirbt und Verbrauchern zum Kauf anbietet. Darüber hinaus beanstandet sie, dass der Beklagte Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht bzw. das Muster-Widerrufsformular belehrt. Das Landgericht Hamburg hat gegen den Beklagten antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.