Klage gegen Simon Wolf GmbH

Unzulässige Geltendmachung von „Mahngebühren“, die nicht tatsächlich entstanden sind. / Klagerücknahme wegen Abgabe einer Unterlassungserklärung
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Hechingen
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Simon Wolf GmbH
Marie-Curie-Straße 6
72488 Sigmaringen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern in einer Zahlungsaufforderung „Mahngebühren“ in einer bestimmten Höhe (6,00 €) geltend macht, obwohl der Beklagten für ein Mahnschreiben keine materiellen Kosten in Höhe der geltend gemachten „Mahngebühren“ entstanden sind.

Die Klage wurde durch die Klägerin zurückgenommen, da der Anbieter nach Einreichung der Klage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.