Irreführende Angaben zu möglichen Gewinnen beim „Copy Trading“ und Vorenthaltung notwendiger Informationen für Verbraucher:innen hinsichtlich Risiken und möglicher Verluste
Die Klägerin wendet sich gegen irreführende Geschäftspraktiken der Beklagten im Zusammenhang mit dem entgeltpflichtigen Kopieren von Anlagestrategien („Copy Trading“). Die Beklagte wirkt daran mit, dass in diesem Zusammenhang das erhebliche Risiko verschleiert wird, indem in irreführender Weise nur die Vorteile des „Copy Trading“ werblich herausgestellt werden.