Die Klägerin wendet sich gegen verbraucherschädigende Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Plattform zum Kauf von Konzert- und Veranstaltungstickets, da die Beklagte
- im Falle der Personalisierung von Tickets auf diese Personalisierung nicht hinweist;
- mit einem angeblichen „Originalpreis“ wirbt, den weder der Künstler noch der Veranstalter in dieser Höhe angesetzt haben und
- den Käufer eines Tickets nicht auf eine vom Künstler bzw. vom Veranstalter vorgegebene Altersbeschränkung für den Zutritt zu einer Veranstaltung hinzuweisen.