Irreführender Risikoindikator im Basisinformationsblatt eines offenen Immobilienfonds
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Bewertung des Risikos bzw. der Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Risikoindikators das Risiko in einer für den Verbraucher verschleiernden Weise zu niedrig angibt.