Klage gegen ZusammenStromen GmbH

Unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Hanseatisches Oberlandesgericht
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

ZusammenStromen GmbH
Holzdamm 40
20099 Hamburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich gegen einzelne Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen über die THG-Quoten-Vermarktung verwendet werden.