Unterlassungsklage gegen Deutsche Bank AG c/o Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG

Im Rahmen einer beauftragten Kontowechselhilfe ist die Überweisung eines Guthabens auf das neue Konto fristgerecht auszuführen. Eine unberechtigte „Sperrung“ des Girokontos verstößt gegen die sich aus dem Girokontenvertrag ergebenden Pflichten (Urteil nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3-08 O 567/23
Zuständiges Gericht
LG Frankfurt am Main
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Deutsche Bank AG c/o Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
Bundeskanzlerplatz 6
53113 Bonn
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten eines Verbrauchers, der bei der Beklagten ein Girokonto unterhält, unberechtigterweise das Konto des Verbrauchers „sperrt“, diesen also vom Zugriff auf das Kontoguthaben abhält. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte im Rahmen eines gewünschten Kontowechsels zu einem anderen Bankinstitut nicht binnen der dafür bestimmten Frist nicht die gesetzlich geforderte Kontowechselhilfe gewährt.