Für Wärmepumpen, die einen eigenen Stromzähler haben, gibt es Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom, sogenannte Wärmepumpenstromtarife. Wärmepumpen mussten dafür zusätzlich beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden. Der Netzbetreiber kann sie dann zu bestimmten und vorab feststehenden Zeiten, sogenannte Sperrzeiten, für wenige Stunden am Tag komplett abschalten, um das Netz zu entlasten. Dann sind die Netzentgelte auch geringer als beim Haushaltsstrom. Diesen Preisvorteil erhalten Verbraucher:innen jedoch nur, wenn der Netzbetreiber weiß, dass der Zähler für die Wärmepumpe zu einer solchen steuerbaren Verbrauchseinrichtung gehört.
Verbraucher:innen, deren Wärmepumpe bis Ende 2023 in Betrieb genommen wurden, konnten sich überlegen, ob sie die Wärmepumpe an einen eigenen Stromzähler anschließen lassen, oder über den Haushaltsstromzähler laufen lassen wollen. Letzteres ist sinnvoll, wenn der Verbrauch der Wärmepumpe niedrig ist, wie es häufig bei Neubauten der Fall ist. Denn für den zweiten Zähler und den Abschluss eines weiteren Stromliefervertrags fällt eine zusätzliche Grundgebühr an. Bei durchschnittlichen und höheren Verbräuchen der Wärmepumpe lohnt sich aber in der Regel der Abschluss eines eigenen Wärmepumpenstromtarifs, da die Netzentgelte durchschnittlich ca. 7 Cent pro Kilowattstunde günstiger sind als beim normalen Haushaltsstromtarif.
Jeder Netzbetreiber kann allerdings selbst festlegen, wie hoch die Netzentgelte für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sein sollen. Daher variiert die Einsparmöglichkeit von Netzgebiet zu Netzgebiet. Das führt dazu, dass es in manchen Regionen sehr günstige und in anderen Regionen nur vergleichsweise teure Wärmepumpenstromtarife gibt. Zudem gewähren die meisten Netzbetreiber für Wärmepumpenstrom eine niedrigere Konzessionsabgabe. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Kostenvorteil von ca. 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Eine Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die Gemeinden von Energieversorgern für die Nutzung von öffentlichen Grundstücken verlangen können.
Wie finde ich günstige Wärmepumpenstromtarife?
Wärmepumpentarife werden von Stromanbietern angeboten. Sie können diese direkt auf den Internetseiten der Stromversorger und in den Vergleichsportalen finden. Der Ablauf des Wechsels des Stromtarifs funktioniert grundsätzlich genauso wie beim Haushaltsstrom. Sie benötigen allerdings zusätzliche Informationen für die Suche nach einem Wärmepumpenstromtarif in Tarifportalen.
Zählerart: Tarife für Wärmepumpenstrom können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es für die Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler, getrennt vom Haushaltsstrom, gibt. Es handelt sich also um eine sogenannte getrennte Messung. Es gibt allerdings sowohl Ein- als auch Zweitarifzähler. Hier müssen Sie beim Wechsel auf jeden Fall die richtige Angabe machen. Wenn Sie bereits eine Rechnung für Wärmepumpenstrom haben, finden Sie diese Information dort. Schauen Sie ansonsten nach, ob bei Ihnen ein Zähler mit einem oder zwei Zählwerken hängt. Sie können im Zweifel auch ihren Netzbetreiber kontaktieren, um zu erfahren, welcher Zähler bei Ihnen installiert ist und welche Messart bei Ihnen vorliegt.
Jahresverbrauch: Benötigt wird immer der Stromverbrauch für ein ganzes Jahr, da der Bedarf je nach Jahreszeit stark schwankt. Bei einer Zweitarifmessung müssen sowohl für den Hochtarif (HT) als auch für den Niedertarif (NT) Verbrauchswerte vorliegen. Liegt der Jahresverbrauch nicht vor, ist eine Schätzung sinnvoll. Sollte Ihnen der Verbrauch nicht bekannt sein, unterstützt die Energieberatung der Verbraucherzentralen bei einer Schätzung.
Auf welche Tarifbedingungen sollte ich achten?
Für die Tarifsuche gelten die gleichen Tipps wie für den Tarifvergleich beim Haushaltsstrom, allerdings mit drei Ausnahmen:
- Bei der Tarifsuche sollten Sie nicht ausschließlich nach Tarifen mit Preisgarantie suchen, weil die Auswahl sonst gegebenenfalls zu klein wird. Falls günstige Tarife mit Preisgarantie im Ranking zur Auswahl stehen, können Sie sich immer noch dafür entscheiden.
- Es empfiehlt sich, von in Frage kommenden Anbietern persönliche Angebote einzuholen. Zwar haben die meisten Unternehmen online eigene Tarifrechner, die anhand der Postleitzahl ermitteln, ob eine Belieferung möglich ist. Doch ist beim Wärmepumpenstrom nicht nur die Postleitzahl entscheidend, sondern die genaue Adresse – die Auskunft des Online-Rechners kann daher falsch sein.
- Für den Fall, dass Sie bisher keinen Wärmepumpenstromvertrag beim örtlichen Grundversorger haben, beachten Sie folgenden Hinweis: Die gängigen Tarifplattformen geben nicht immer korrekt den örtlichen Grundversorger mit seinen Konditionen für Wärmepumpenstrom an. Prüfen Sie daher direkt auf der Homepage des Grundversorgers, ob es einen entsprechenden Wärmepumpentarif gibt, oder erfragen Sie diesen telefonisch. Nur so haben Sie alle Informationen als Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Wechsel.
Welche Regelungen gelten für Wärmepumpen, die ab 2024 in Betrieb gegangen sind?
Jede Wärmepumpe, die seit dem 01.01.2024 an das Stromnetz angeschlossen wurde, muss steuerbar sein. Sie kann vom Netzbetreiber angesteuert und die Leistung „gedimmt“ werden. Die Dimmung darf nur dann erfolgen, wenn sie aufgrund von Netzüberlastung erforderlich ist. Es wird so gedimmt, dass immer mindestens 4,2 kW Leistung aus dem Stromnetz bezogen werden können. In Zukunft werden Wärmepumpen also netzorientiert gesteuert. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ausgestaltet hat die Bundesnetzagentur die neuen Regelungen auf Grundlage dieses Gesetzes.
Ein Vorteil der neuen Regelung ist außerdem, dass Netzbetreiber den Anschluss einer Wärmepumpe an das Stromnetz nicht mehr ablehnen dürfen.
Wärmepumpen, deren elektrischer Leistungsbezug kleiner als 4,2 Kilowatt ist, werden nicht gesteuert. Ausnahme: Sie haben eine Wärmepumpe und z.B. eine Klimaanlage, die in der Summe über 4,2 Kilowatt elektrische Leistung beziehen. Größeren Wärmepumpen (> 11 Kilowatt Leistung) stehen immer mindestens 40 Prozent der elektrischen Anschlussleistung zur Verfügung.
Der elektrische Leistungsbezug der Wärmepumpe aus dem Stromnetz ist nicht mit der Heizleistung der Wärmepumpe zu verwechseln. Der elektrische Leistungsbezug ist die aus dem Stromnetz bezogene Leistung. Die elektrische Anschlussleistung gibt an, wie hoch die elektrische Leistung ist, die eine Wärmepumpe maximal aus dem Stromnetz ziehen kann.
Haushalte mit Wärmepumpe bekommen im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung eine Vergütung: Sie zahlen reduzierte Netzentgelte.
Die Haushalte können dabei zwischen verschiedenen Rabatt-Modulen wählen: