Wenn auf Ihrer Gas- oder Stromrechnung ein Guthaben steht, muss der Anbieter das Geld auszahlen. Das gilt auch für Guthaben aus einem Bonus. Wir erklären, was Sie tun können, wenn er nicht auszahlt.
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Das Wichtigste in Kürze:
Wenn Ihre Jahresrechnung für Strom oder Gas ein Guthaben ausweist, haben Sie Anspruch auf Auszahlung binnen zwei Wochen.
Ihre Abschläge müssten sinken, wenn sich ein Guthaben durch niedrigen Energieverbrauch ergeben hat.
Prüfen Sie auch, ob versprochene Boni vollständig berücksichtigt wurden. Auch Boni müssen innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt oder mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden.
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Guthaben muss sofort ausgezahlt werden
Ein Guthaben aus der Jahresrechnung muss der Energieanbieter Ihnen binnen zwei Wochen vollständig erstatten oder mit dem nächsten Abschlag verrechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Guthaben durch einen Bonus oder zu viel bezahlte Abschläge zustande gekommen ist.
Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, muss die Differenz binnen zwei Wochen ausgezahlt oder auf Ihr Bankkonto überwiesen werden. Eine bloße Gutschrift auf dem "Kundenkonto" des Unternehmens genügt nicht. Durch eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das am 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind Energieanbieter nun ausdrücklich verpflichtet, binnen zwei Wochen ein Guthaben auszuzahlen. Dies gilt auch für Guthaben in Schlussrechnungen.
Was tun, wenn Guthaben nicht ausgezahlt werden?
Bleibt die Auszahlung aus, fordern Sie den Gas- oder Stromanbieter schriftlich auf, das Guthaben spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen und den Restbetrag unverzüglich auszuzahlen. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden. Hat diese Aufforderung keinen Erfolg, können Sie berechtigte Guthaben durch ein Mahnverfahren eintreiben.
Wenn Ihr Vertrag noch weiterläuft, müssen Sie nicht darauf warten, dass der Anbieter die Guthaben verrechnet. Sie können das selbst tun. Senken Sie die folgenden Abschläge, bis das gesamte Guthaben aufgebraucht ist. Dem Energieanbieter müssen Sie allerdings ausdrücklich mitteilen, dass Sie so vorgehen.
Rechtlich gesehen erklären Sie Ihrem Anbieter die sogenannte Aufrechnung. Die Erklärung erfolgt zur Beweissicherung am besten schriftlich mit Nachweis, also etwa per Einschreiben. Ihre Verbraucherzentrale kann Sie bei der Formulierung der Aufrechnung unterstützen.
System bei Discount-Anbietern?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt im Rahmen einer Untersuchung fest: "Eine kleine Zahl von Energieversorgern fällt immer wieder mit problematischen Verhaltensweisen gegenüber ihren Kund:innen auf."
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.
Ist das Guthaben in überzahlten Abschlägen begründet, müssten zukünftige Abschlagszahlungen entsprechend geringer ausfallen. Denn Abschläge sind vom Energieanbieter entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen. Bietet der Energieanbieter dies nicht von sich aus an, sollten Sie den Abschlag selbst neu berechnen und eine nachträgliche Anpassung fordern.
Bei Bonus-Tarifen besonders genau prüfen
Wer sich für einen Bonus-Tarif entschieden hat, sollte die Jahresrechnung besonders gründlich überprüfen. Selbst wenn die Bedingungen für den Bonus erfüllt sind, zahlen einige Anbieter nur, wenn sie dazu aufgefordert werden.
Manche Rechnungen im Zusammenhang mit Boni sind intransparent. So werden zum Beispiel Beträge für den Bonus gutgeschrieben und wieder abgezogen. Prüfen Sie deshalb, ob der Bonusbetrag richtig berechnet wurde und auch tatsächlich auf Ihrem Bankkonto eingegangen ist.
Wenn Ihr Energieanbieter eine Nachzahlung fordert, achten Sie darauf, dass der Bonus vom Nachzahlungsbetrag abgezogen wurde. Ist der Bonus hingegen nur getrennt vom Nachzahlungsbetrag angegeben, also noch nicht im Nachzahlungsbetrag berücksichtigt, sollten Sie ihn selbst abziehen und nur den reduzierten Betrag überweisen. Setzen Sie den Anbieter darüber in Kenntnis.
Wurden mehrere Boni versprochen, stellen Sie sicher, dass Ihr Anbieter wirklich alle Boni berücksichtigt hat.
Für die Auszahlung eines Bonus gelten dieselben Regeln wie für Guthaben aus Abschlags-Überzahlung (mehr dazu lesen Sie oben im Abschnitt "Guthaben muss sofort ausgezahlt werden").
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Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.
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