Trader-Coachings auf Social Media: Masche statt Millionen

Stand:
Anstatt ihren angeblichen Reichtum heimlich zu genießen, versuchen Top-Trader auf Social Media Trading-Geheimwissen zu verkaufen. Warum Sie das skeptisch machen sollte.
Schmuckbild: Abzockmasche Trading-Coach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vorsicht vor Trading-Coaches! Sie locken mit Reichtum, verkaufen aber oft überteuerte Kurse ohne echten Mehrwert.
  • Zunächst kostenlose Seminare vermitteln keine brauchbaren Inhalte und dienen als Werbeveranstaltung für kostenpflichtige weitere Veranstaltungen.
  • Prüfen Sie in solchen Fällen ganz genau, ob Sie tatsächlich über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt wurden.
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Trading-Wunder auf Social Media

Auf YouTube, Instagram und TikTok präsentieren sich immer wieder junge Männer mit Sportwagen und großen Summen an Bargeld, die diese innerhalb von wenigen Tagen verdient haben wollen. Zu diesem Reichtum schaffe man es mit dem notwendigen „mindset“, also allein der inneren Haltung beim Handel an der Börse. 
In teuren Workshops und Kursen verraten selbsternannte Finanzgurus ihre angeblichen geheimen Tipps zum überdurchschnittlichen Börsenerfolg. Oft ist damit auch die Mitgliedschaft in einer einfachen WhatsApp- oder Telegram-Gruppe verbunden. Dabei versprechen die angeblichen Anlageexpert:innen absurde Erträge in fünfstelliger Höhe bei einer anfangs noch verhältnismäßig geringen Investition. Das Ganze könne man in einem kurzen Einführungsworkshop lernen.

Wie funktioniert die Masche?

Bei dem kostenlosen Seminar wird allerdings schnell klar, dass zum Reichtum an der Börse angeblich noch die Teilnahme an weiteren kostenpflichtigen Schulungen erforderlich sei. Die Kosten hierfür belaufen sich gerne auf einem vierstelligen Betrag. Anstatt der versprochenen Einzelschulung verbergen sich hinter Ausbildungsversprechen oftmals auch nur einzelne Videoclips.

In der Regel werden Verbraucher:innen im Rahmen dieser Ausbildungen animiert, weitere Auszubildende für die kostenpflichtigen Kurse zu gewinnen. Oft auch unter Gewinnbeteiligung. Hilfreiche Tipps zum Daytrading erlangen die Betroffenen dadurch allerdings nicht. Vielmehr sind sie damit in die Nähe eines kriminellen Pyramidensystems gelangt.

Genauer Blick in die Widerrufsbelehrung

Bei online abgeschlossenen Verträgen dieser Art haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Werden Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich diese Frist um ein Jahr. Bei solchen Verträgen zu Trader-Ausbildungen lohnt sich oft ein zweiter Blick, ob Sie tatsächlich über dieses Widerrufsrecht belehrt wurden. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale wird dieses oft fälschlicherweise ausgeschlossen oder verschwiegen.

So schützen sie sich

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Die Coaches halten oft persönlichen Kontakt und behelligen Sie auf WhatsApp und anderen Social-Media-Diensten.
  • Seien Sie skeptisch! Warum lassen diese Menschen ihr Geld nicht für sich arbeiten, sondern versuchen stattdessen penetrant immer mehr Personen ihre Geheimnisse zu verraten?
  • Bewährte passive Anlagestrategien mit ETFs sind auch in Krisenzeiten sinnvoll. Lassen Sie sich nicht das Gegenteil einreden. 
  • Machen Sie im Zweifel einen Termin bei Ihrer Verbraucherzentrale.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.