Hautkrebs-Früherkennung: Darum ist sie so wichtig

Stand:
Die Hautkrebs-Früherkennung soll Frühstadien und Vorstufen bösartiger Erkrankungen der Haut entdecken und über Risiken aufklären. Als Screening-Programm der Krankenkassen ist sie für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Physiotherapie Massage

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland haben alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren einen Anspruch auf eine kostenfreie Hautkrebs-Früherkennung, und zwar alle 2 Jahre.
  • Die Früherkennungs-Untersuchung wird von Dermatolog:innen und Hausärzt:innen (praktischen Ärzt:innen, Allgemeinmediziner:innen, Internist:innen) durchgeführt, die sich für das Screening qualifiziert haben.
  • Bei der Früherkennung, die die Kassen bezahlen, untersucht Sie die Ärztin oder der Arzt mit dem bloßen Auge. Wird außerdem ein Dermatoskop genutzt, auch Auflichtmikroskop genannt, kann sie oder er das bei Patient:innen ab 35 Jahren alle 2 Jahre über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.
  • Die meisten Krankenkassen bieten ihren Versicherten Zusatzleistungen an. Informieren Sie sich vor der Untersuchung bei Ihrer Kasse.
On

Hautkrebs: Wie sieht das Krankheitsbild aus?

Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum erkranken jährlich rund 23.000 Menschen an schwarzem Hautkrebs. Das ist die gefährlichste Hautkrebsart, weil er sich schnell über Lymph- und Blutbahnen im ganzen Körper ausbreiten kann. Diese Art von Hautkrebs wächst schon sehr früh und kann schnell in anderen Organen Metastasen bilden. Der weiße Hautkrebs dagegen tritt wesentlich häufiger auf, verläuft in der Regel aber weniger aggressiv und ist besser behandelbar.

Rechtzeitig erkannt ist Hautkrebs in fast allen Fällen heilbar. Eine regelmäßige Untersuchung von auffälligen Stellen und Veränderungen der Haut durch Haut- oder Hausärzt:innen soll das Risiko senken, an Hautkrebs zu erkranken oder zu sterben.

Wie läuft die Untersuchung beim Hautkrebs-Screening ab?

Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren können kostenfrei alle 2 Jahre den ganzen Körper von geschulten Haut- und Hausärzt:innen untersuchen lassen. Da das Angebot für alle gesetzlich Versicherten gilt und verdachtsunabhängig ist, spricht man von einem Screening.

Zuerst erkundigt sich die Ärztin oder der Arzt nach Vorerkrankungen und möglichen Risikofaktoren. Dann folgt eine intensive Untersuchung der gesamten Haut. Hierfür begutachtet die Ärztin oder der Arzt nicht nur die gut sichtbaren Hauptpartien an Kopf, Armen, Körper und Beinen, sondern auch versteckte Hautbereiche wie die Kopfhaut, Ohren, Mundschleimhäute, äußere Genitalbereiche und Zehenzwischenräume.

Für die Untersuchung benötigt die Ärztin oder der Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und ihr oder sein geschultes Auge. Werden auffällige Hautveränderungen gefunden, kann sie oder er eine Gewebeprobe entnehmen, um die Diagnose zu klären. Darüber hinaus gibt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit der Sonne.

  • Die Teilnahme an der Früherkennung ist alle 2 Jahre kostenlos (ab 35 Jahren) und somit keine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).

  • Nicht jede Hautarztpraxis bietet automatisch das kostenlose Hautkrebsscreening an. Viele Praxen vergeben entweder gar keinen Termin oder bieten nur eine Selbstzahlerleistung an.

Was zahlt die Kasse für die Hautkrebs-Früherkennung?

Zum Früherkennungsprogramm gehört die normale Hautuntersuchung durch das geschulte Auge der Ärztin oder des Arztes. Oft benutzen Ärzt:innen zusätzlich ein sogenanntes Dermatoskop (Auflichtmikroskop), um tiefere Hautschichten zu begutachten. Hautveränderungen, insbesondere Pigmentflecken, werden mittels Dermatoskop um das Zehnfache vergrößert, was eine genauere Diagnose ermöglicht.

Die Untersuchung per Dermatoskop ist seit April 2020 im Hautkrebs-Screening für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse abrechenbar. Alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren können sich alle zwei Jahre damit untersuchen lassen. Grundlage war eine Entscheidung des Bewertungsausschusses der Ärzt:innen und Krankenkassen bei der Neuregelung des sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Zuvor wurde die Untersuchung mit einem Dermatoskop nur dann übernommen, um gezielt eine verdächtige Stelle zu untersuchen.

Krankenkassen bieten ihren Versicherten ganz unterschiedliche Leistungen bei der Hautkrebs-Früherkennung. Manche übernehmen die möglichen Mehrkosten für eine Untersuchung mit einem Dermatoskop, manche finanzieren die Früherkennung auch vor dem 35. Lebensjahr oder jährlich statt alle zwei Jahre. Eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse lohnt sich also.

Hautkrebs-Früherkennung: Was ist Privatleistung?

Der Einsatz der Dermatoskopie im Rahmen der Früherkennung ist seit der Neuregelung von 2020 nur noch eine Selbstzahlerleistung,  wenn Sie unter 35 Jahre alt sind, sofern Ihre Krankenkasse keine Früherkennung mit Dermatoskop schon vor dem 35. Lebensjahr finanziert, oder wenn Sie sich häufiger als alle 2 Jahre untersuchen lassen möchten. Sie wird als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

Was Sie in jedem Fall privat zahlen müssen ist, wenn Sie die Hautuntersuchung per Video dokumentieren lassen. Des Weiteren werden auch die Entfernung von gutartigen, kosmetisch störenden Muttermalen, und die Entfernung von altersbedingten Unregelmäßigkeiten der Haut wie Alterswarzen, Altersflecken und altersbedingten Blutschwämmchen in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.

Darauf sollten Sie achten

  • Wenn Sie das kostenlose Hautkrebs-Screening der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld bei der Arztpraxis erkundigen, ob sie diese Leistung auch anbietet.
     
  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Zusatzleistungen sie im Rahmen der Hautkrebs-Früherkennung übernimmt.
     
  • Sie planen eine Selbstzahlerleistung? Dann sollten Sie bei verschiedenen Ärzt:innen die (voraussichtlichen) Preise vergleichen.
     
  • Schauen Sie sich regelmäßig Ihre Haut an und achten Sie auf Hautveränderungen. Bei der Einschätzung kann Ihnen die sog. ABCDE-Regel behilflich sein: Es handelt sich hierbei um eine in der Dermatologie verwendete "Daumenregel" zur Beurteilung von Pigmentflecken, umgangssprachlich auch Muttermal genannt. Wenden Sie sich für eine Diagnose an eine Hautärztin oder einen Hautarzt, wenn Sie ein oder mehrere Kriterien an dem Pigmentfleck feststellen:

    A: Asymmetrie: Ein gutartiges Muttermal ist normalerweise oval, rund oder länglich. Der schwarze Hautkrebs hat hingegen eine ungleichmäßige, asymmetrische Form.

    B: Begrenzung: Eine unregelmäßige, gezackte oder verwaschene Begrenzung der Ränder kann ein Hinweis für einen Tumor sein.

    C: Color: Muttermale haben in der Regel einen einheitlichen Farbton. Auffällig kann es werden, wenn hellere und dunklere Flecken in einem Muttermal vorhanden sind.

    D: Durchmesser: Muttermale, die größer als drei bis fünf Millimeter im Durchmesser sind, sollten kontrolliert werden.

    E: Entwicklung: Das Muttermal hat sich seit dem letzten Arztbesuch verändert.
  • Pigmentflecken, welche jucken oder bluten, sollten ärztlich abgeklärt werden

 

Weiterführende Informationen

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.