Apfelmus-Haferflocken-Muffins

Stand:
Apfelmus-Haferflocken-Muffins
Off

Zutaten: Für 12 Portionen

95 gHaferflocken, zart
130 mlMilch
90 gVollkornmehl (oder 190 g Dinkelmehl ohne Weißmehl und Vollkornmehl)
100 gWeißmehl
1Ei
1 TLZimt, gemahlen
1 PriseMuskat, gerieben
140 gbrauner Zucker
80 mlÖl
250 gApfelmus
3 TLBackpulver

 

Zubereitung:

  • Haferflocken mit der Milch vermischen und ca. 10 Minuten quellen lassen.
  • In einer Schüssel alle trockenen Zutaten vermischen.
  • In eine weitere Schüssel das Ei geben und verrühren. Zucker, Öl und dann das Apfelmus hinzugeben. Mit einem Schneebesen gut vermengen. Anschließend Haferflocken zugeben und unterrühren.
  • Die trockenen Zutaten dazu geben und unterheben.
  • In Muffinförmchen füllen und im Backofen bei 180 °C ca. 25 Minuten backen.


Zubereitungszeit: ca. 45 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance insolvent: Das müssen Sie dazu wissen

Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.