Gentechnik: Was die Kennzeichnung verrät

Stand:
Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln ist auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Allerdings gibt es Lücken in der Kennzeichnungspflicht. In diesem Artikel finden Sie einen Überblick.
Label "Ohne GenTechnik"

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen stammen, muss dies kenntlich gemacht werden.
  • Erzeugnisse wie Milch oder Fleisch, das von Tieren stammt, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, bleiben ohne Hinweis auf die eingesetzte Gentechnik.
  • Zufällige und unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen müssen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent je Zutat nicht deklariert werden.
  • In Deutschland sind Lebensmittel mit dem Logo "Ohne GenTechnik" auf dem Markt.
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Produkte, die gekennzeichnet werden müssen

Kennzeichnungspflichtig sind Produkte, wenn

  • das Lebensmittel selbst ein gentechnisch veränderter Organismus, genannt GVO, ist, zum Beispiel Sojabohnen oder Gemüsemais.
  • das Lebensmittel GVO enthält oder daraus besteht, zum Beispiel Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien, Tofu oder Sojaflocken.
  • das Lebensmittel aus GVO hergestellt wurde, auch wenn die gentechnische Veränderung im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist. Das ist zum Beispiel bei Sojaöl aus GVO-Soja der Fall.
  • das Lebensmittel Zusatzstoffe enthält, die gentechnisch verändert sind, zum Beispiel Emulgator Lecithin (E222), Mono- und Diglyceride aus Gen-Soja, Xanthan, Maltit oder Sorbit aus Gen-Mais.
  • Vitamine aus GVO stammen, zum Beispiel Vitamin E aus Gen-Mais.
  • Aromen aus GVO stammen, zum Beispiel Aromen aus Soja-Eiweiß.
  • Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO sind, wie etwa Soja, Raps oder Baumwolle.
  • der Gehalt an GVO durch Verunreinigungen oder Beimischungen entstanden ist und der Anteil an GVO über 0,9 Prozent liegt.
  • der Gehalt an GVO  geringer als 0,9 Prozent ist, diese GVO aber absichtlich beigemischt wurde.

Produkte, die nicht gekennzeichnet werden müssen

Dazu gehören:

  • Lebensmittel aus oder von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, wie zum Beispiel Milch, Käse, Fleisch, Wurst oder Eier. Das Futtermittel selbst ist jedoch kennzeichnungspflichtig.
  • Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, etwa Vitamin B2 und B12, Ascorbinsäure.
  • Enzyme, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden und als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden, zum Beispiel Amylasen beim Brot, Chymosin beim Käse, Pektinasen bei Obstsäften oder Hefen beim Bier.
  • Mikroorganismen und deren Produkte, wenn diese auf Nährmedien gewachsen sind, die aus GVO stammen, wie Zitronensäure aus Schimmelpilzen, die auf Melasse aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben gewachsen sind.
  • Beimischungen von weniger als 0,9 Prozent der jeweiligen Zutat, wenn diese unbeabsichtigt erfolgte und unvermeidbar war. Dabei muss der Hersteller den zuständigen Behörden nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat, um die Verunreinigungen zu vermeiden.

Wie und wo müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden?

Lebensmittel, die für Endverbraucher:innen bestimmt sind oder die an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen geliefert werden, müssen gut lesbar und deutlich gekennzeichnet werden. Das gilt für Lebensmittel, die

  • aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen wie etwa Gen-Sojabohnen,
  • aus GVO hergestellt werden wie Sojamehl oder Lecithin aus Gen-Soja,
  • Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, zum Beispiel Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja,
  • gentechnisch veränderte Organismen enthalten wie beispielsweise Hefe.

So lautet der Wortlaut für die Kennzeichnung:

  • "genetisch verändert",
  • "aus gentechnisch veränderten … hergestellt"
  • "… enthält aus gentechnisch veränderten  …"

Hier muss die Kennzeichnung zu finden sein:

  • Bei verpackten Lebensmitteln mit Zutatenliste wie Toastbrot steht der Hinweis in der Zutatenliste hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote in der gleichen Schriftgröße.
  • Bei verpackten Lebensmitteln ohne Zutatenliste, zum Beispiel Polenta aus Maismehl, steht der Hinweis auf dem Etikett.
  • Bei unverpackten Lebensmitteln, zum Beispiel Maiskolben, steht der Hinweis am Lebensmittel selbst auf einem Schild oder am Aushang.
  • Bei Lebensmitteln in Verpackungen mit weniger als 10 Quadratzentimetern Oberfläche, zum Beispiel ein Eiskonfekt, steht der Hinweis dauerhaft lesbar auf der Verpackung.

Kennzeichnung mit dem Schriftzug "Ohne GenTechnik"

Jedes Jahr werden Millionen Tonnen gentechnisch veränderte Sojabohnen in Deutschland verfüttert, ohne dass dies auf den tierischen Lebensmitteln ersichtlich ist. 2009 wurde in Deutschland ein einheitliches Siegel "Ohne GenTechnik" eingeführt. Damit können Verbraucher:innen speziell bei tierischen Lebensmitteln wie Milch, Eiern oder Fleisch erkennen, dass die Tiere ohne gentechnisch veränderte Futtermittel gefüttert wurden.

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Schriftzug "Ohne GenTechnik" gelten folgende gesetzliche Regeln:

  • Für tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milch ist die Verwendung des Labels "Ohne GenTechnik" freiwillig, sofern keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt  wurden. Es gibt spezifische Richtlinien für die Mindestdauer der Fütterung ohne Gen-Pflanzen, die je nach Tierart variieren und eingehalten werden müssen, bevor die Erzeugnisse auf den Markt gelangen.
  • Das Label erlaubt Zusätze wie Enzyme, Aminosäuren und Vitamine im Tierfutter, die mithilfe gentechnisch veränderter Organismen, also Bakterien, hergestellt wurden. Diese Stoffe müssen jedoch in geschlossenen Systemen produziert werden. Die Endprodukte dürfen keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten.
  • Bei verarbeiteten Lebensmitteln mit dem Label "ohne GenTechnik" sind Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte wie Glucosesirup aus Gen-Mais oder Lecithin aus Gen-Soja verboten. Eine Verunreinigung mit Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen wird nicht toleriert oder ist höchstens in geringen Spuren akzeptabel.
  • Darüber hinaus sind Stoffe wie Enzyme oder Vitamine, die durch gentechnische Verfahren hergestellt wurden, nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur, wenn sie ausschließlich durch gentechnische Herstellung verfügbar sind und gemäß der EG-Öko-Verordnung zugelassen sind.

Verbraucherverhalten beeinflusst die Produktion von gentechnikfreien Pflanzen

Wenn Sie als Verbraucher:in verstärkt Lebensmittel mit dem Logo "Ohne Gentechnik" nachfragen, unterstützen Sie Landwirte und Verarbeitungsbetriebe, die ohne den Einsatz von Gentechnik produzieren.

Indem Sie sich bewusst gegen den Einsatz von Gen-Pflanzen entscheiden, fördern Sie den traditionellen Anbau und die Verwendung gentechnikfreier Futterpflanzen. Auf diese Weise kann jeder Einzelne dazu beitragen, dass auch in Zukunft Lebensmittel ohne Gentechnik verfügbar sind.

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