DMAA - unerlaubter Stoff in Sportlerprodukten!

Stand:
Das verbotene DMAA soll in "Pre-Workout-Boostern" für Kraftsporttreibende die Muskelleistung steigern. Riskant!
Sportlerprodukte Proteine Nebenwirkungen

Das Wichtigste in Kürze:
Achtung, kann der Gesundheit schaden!

  • Dimethylamylamin, auch Methylhexanamin genannt, soll als „Pre-Workout Booster“ die Leistung beim Kraftsport erhöhen und beim Fettverbrennen helfen.
  • Achtung Nebenwirkungen: Es steigert den Blutdruck und steht im Verdacht, zu Herzinfarkten und Hirnschlägen zu führen.
  • Wegen der starken Nebenwirkungen wurde DMAA als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten.
  • DMAA zählt  in der Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zu den verbotenen Stimulanzien  im Wettkampf.
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Was steckt hinter der Werbung für Produkte mit DMAA?

Die Werbung für DMAA-haltige Produkte verspricht Großes: "Die ultimative Pre-Workout Trainings-Matrix" enthält DMAA (Dimethylamylamin), es wird "von den Großen der Szene für die harten Trainingseinheiten verwendet", es ist "massiv ausdauersteigernd und verzögert die Muskelermüdung beim Training deutlich". Manche Hersteller behaupten auch, dass es die Fettpolster schmelzen lässt. Wie der Name schon vermuten lässt, sollen sogenannte Pre-Workout-Booster zeitnah vor dem Training eingenommen werden. DMAA wird als Zutat von Pre-Workout- Boostern zur Leistungssteigerung sowie bei Produkten zur Gewichtsreduktion eingesetzt und beworben.

DMAA wirkt anregend auf das Nervensystem, ähnlich wie Koffein. Es kann die Gefäße verengen und den Blutdruck steigern.

Bei wissenschaftliche Untersuchungen 2018 zu Nahrungsergänzungsmitteln in Fitnessstudios wurde festgestellt, dass ungefähr ein Viertel aller dort Sporttreibenden Pre-Workout-Booster einnahm und ein Fünftel gezielt nach Stoffen wie DMAA suchte.

In zahlreichen You-Tube-Videos werden DMAA-Pre-Workout-Booster "getestet" bzw. beworben. Häufig wird auf das Verbot hingewiesen und die Produkte nur für "Fortgeschrittene" empfohlen. Dabei werden DMAA-Dosierungen von über 100 Milligramm pro Tag genannt.

Warum wird vor der Verwendung von Produkten mit DMAA gewarnt?

Der Stoff DMAA ist als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten.

Bei einem deutschen Dopingfall während der Olympischen Winterspiele 2014 hat vermutlich ein importiertes pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel, das Methylhexanamin enthielt, eine Rolle gespielt. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat Methylhexanamin seit 2010 im Wettkampf als  Wirkstoff  namentlich verboten.

Der Stoff steht im Verdacht, besonders in Kombination mit Koffein, den Blutdruck chronisch zu erhöhen. Auch das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen kann steigen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat diese Produkte, die offenbar insbesondere von Sportler:innen genommen werden, wissenschaftlich bewertet. Eine DMAA-Aufnahme von 75 Milligramm pro Tag führte in Studien zu einem vorübergehend deutlich erhöhten Blutdruck. Eine dauerhafte Aufnahme in Kombination mit Koffein könnte aber zu einer chronischen Erhöhung des Blutdrucks führen. Das Wissen über gesundheitliche Auswirkungen ist laut BfR aber immer noch lückenhaft. Es rät Personen mit erhöhtem Blutdruck oder anderen bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, DMAA-haltige Produkte zu meiden.

Da es nach Methylhexanamin-Einnahme zu Todesfällen gekommen ist, wurde dieses Mittel auf dem europäischen Markt verboten. In den USA war es bis Anfang 2013 als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln frei zu erwerben, etwa als Zutat in "Pre-Workout Drinks". Inzwischen weist die Food and Drug Administration der USA (FDA) die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln darauf hin, dass eine Verwendung von Methylhexanamin illegal ist. Sie warnt die US-amerikanischen Verbraucher vor schweren gesundheitlichen Risiken in Verbindung mit dem Konsum solcher Produkte. Dass methylhexanamin-haltige  Produkte weiterhin über den Onlinehandel nach Deutschland gelangen, ist aber nicht auszuschließen.  Über das  Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) werden regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Zusätzen von DMAA gemeldet, oft in Kombination mit den verbotenen Zutaten Yohimbe, Rauwolfia oder den bedenklichen Stoffen Tribulus terrestris und Ashwagandha.

Was steckt noch in Pre-Workout-Boostern?

Als "Nachfolger" der verbotenen Substanz DMAA tauchten Ende 2014 zunächst in den Niederlanden und über das Internet auch in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel auf, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten. Es handelt sich dabei um einen Stoff mit ähnlicher Wirkung wie DMAA. Die Produkte werden ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit angeboten.

Bei DMBA handelt es sich um eine künstliche Substanz, die weder eine Zulassung als Arzneimittel hat noch als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt ist. Sie ist nie legal an Menschen getestet worden. Sie wird vor allem in "AMP Citrat‟-Produkten eingesetzt. Verkauf und Weitergabe von DMBA sind verboten. Im Online-Handel versucht man dieses Verbot beispielsweise mit folgendem Hinweis zu umgehen: „Dies ist kein Nahrungsergänzungsmittel. Dieses Produkt dient nur zu Forschungszwecken und ist nicht zum Verzehr bestimmt.“

Verbraucher:innen haben nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit DMBA über Unruhe, Bewegungsdrang und gesteigerte Aufmerksamkeit geklagt. Die WADA hat den Stoff 2018 in die Gruppe der spezifischen Stimulanzien aufgenommen, die im Wettkampf verboten sind.

Wegen schwerer Nebenwirkungen warnt auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dieser Substanz.

Im Jahr 2016 wurde eine weitere ähnlich wirkende Substanz mit dem Namen Octodrine bekannt, die ebenfalls in Sport-Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt wird. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat den Stoff als nicht sicher und Nahrungsergänzungsmittel, die ihn enthalten, als "verfälscht" eingestuft. In der WADA-Statistik der weltweiten Dopingkontrollen wurde 2016 der erste positive Befund mit Octodrine aufgeführt. Octodrine oder 1,5-Dimethylhexylamin, wurde 2020 als spezifisches Stimulanz neu in die WADA-Liste der im Wettkampf verbotenen Substanzen aufgenommen.

Die Gemeinsame Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse" des BVL, G@ZIELT, hat 2020 Recherchen aufgrund von Warnmeldungen zu Sportler-Nahrungsergänzungsmitteln durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche risikobehaftete Angebote im Onlinehandel identifiziert.

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans wurden dann 87 Pre-Workout-Booster untersucht, von denen fast die Hälfte der Proben (44,8 %) potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe enthielt. Mehr als jede fünfte Probe (21,8 %) wies sogar gleich mehrere dieser Stoffe auf. Die betroffenen Produkte enthielten z.B. DMAA und Octodrine, aber auch Dimethylhexylamine (DMHA) und Dimethylaminoethanol (DMAE). DMHA (auch Dimethylhexylamin oder Octadrin) ist ein Amphetamin-verwandter Stoff, während DMAE eine organisch-chemische Verbindung aus der Stoffgruppe der alkylierten Aminoalkohole ist, der eine vermeintlich vorteilhafte Wirkung auf das zentrale Nervensystem zugesprochen wird. Lebensmittel mit DMHA und/oder DMAE werden als nicht zugelassene „neuartige Lebensmittel“ eingestuft.

 

Was ist DMAA?

DMAA (Dimethylamylamin) oder, unter anderem Namen, Methylhexanamin, ist eine Substanz mit amphetamin-ähnlichen Effekten. Es wurde ursprünglich als Nasenspray vermarktet, heute wird die Substanz nicht mehr als Medikament verwendet.

DMAA wird manchen Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt, ohne dass es gekennzeichnet wird. Manchmal taucht es unter  anderem Namen im Zutatenverzeichnis auf, z. B. als harmlos klingender Geranienwurzelextrakt, Geranienöl bzw. Geranium Oil. Es bestehen allerdings Zweifel, ob DMAA in der Geranie überhaupt natürlicherweise vorkommt.

DMAA, DMBA und Octodrin gehören zu den Alkylaminen. Diese Stoffe sind als Stimulanzien in vielen Dopingfällen der letzten Jahre aufgetreten.

Kaufen Sie keine Produkte, die verbotene Substanzen wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben.

Informieren Sie sich auf Internetseiten mit öffentlichen Warnungen hier bei uns oder dem Portal www.lebensmittelwarnung.de. Auf der Homepage des BVL können Sie die Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem (ohne Produktnamen) nachlesen.

Kaufen Sie keine Nahrungsergänzungsmittel aus unsicheren Quellen im Onlinehandel.

Quellen:


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Gesundheitsrisken bei Sportlernahrung: sog. Pre-Workout-Booster und andere "Wundermittel" enthalten oft gesundheitsgefährdende Stoffe. Stand: 02.12.2021

Deutsche Sporthochschule Köln (2018): Stimulanzien mit Alkylamin-Struktur, Stand: 20.10.2018

Deutsche Sporthochschule Köln (2018): Octodrine - ein dopingrelevantes Stimulanz. Stand: 26.10.2018

Dreher M et al. (2018): Boost Me: Prevalence and Reasons for the Use of Stimulant Containing Pre Workout Supplements Among Fitness Studio Visitors in Mainz (Germany), Frontiers in Psychologie, Jul 17.

Ziegenhagen R et al. (2020): Position of the working group sports nutrition of the German Nutrition Society (DGE): safety aspects of dietary supplements in sports. Dtsch Z Sportmed. 71: 216-224.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Gesundheitliche Bewertung von 1,3-Dimethylamylamin (DMAA) als Inhaltsstoff von Produkten, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, Stellungnahme Nr. 030/2012 des BfR vom 31. Mai 2012, ergänzt am 21. Januar 2013

NADA: Welt Anti-Doping Code Internationaler Standard, Verbotsliste 2024, S6 b Specified Stimulants

FDA: DMAA in Products Marketed as Dietary Supplements, Stand: 22.02.2023

FDA: DMBA in Dietary Supplements, Stand: 22.02.2023

FDA: DMHA in Dietary Supplements. Stand: 06.03.2023

FDA: Dietary Supplement Ingredient Directory, Stand: 12.07.2023

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ Jahresbericht 2020, Erscheinungsdatum 22.12. 2021 (abgerufen am 04.01.2024)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nahrungsergänzungsmittel mit DMBA sind nicht verkehrsfähig, Erscheinungsdatum 05.02.2015 (abgerufen am 04.01.2024)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nahrungsergänzungsmittel mit 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) sind nicht verkehrsfähig, 10.11.2014 (abgerufen am 04.01.2024)

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Schweiz: Stoffe im Fokus, Unerlaubte Stoffe: Dimethylamylamin (DMAA), Stand: 02.09.2022 (abgerufen am 04.01.2024)

Zhang Y et al. (2012): 1,3-Dimethylamylamine (DMAA) in supplements and geranium products: natural or synthetic? Wiley Online Liberary, Drug Test. Analysis

Aktuelle Meldungen im RASFF-Portal und beim BVL

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Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

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Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
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ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.