Erst Hirschberger, dann Mönchshofer: Telefonabzocke mit Pillen-Abo

Stand:
"Hirschberger NaturRat" - unter dieser Marke schob die Schweizer Bonafair AG am Telefon vor allem älteren Menschen ein Abo für Nahrungsergänzungsmittel unter. Die Mönchshofer AG übernimmt nun die Masche mit ganz ähnlichen Produkten.
Ältere Dame am Telefon

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach einem Telefonanruf bekommen Betroffene ein Päckchen mit Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Sie sollten dem angeblichen Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen und hilfsweise einen Widerruf erklären. Nutzen Sie dafür diesen Musterbrief.
  • Aktuell versucht die "GMI-Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH" unbezahlte Forderungen der Bonafair AG einzutreiben.
On

Der Gesundheit etwas Gutes tun, wer will das nicht? Eine Geschäftsidee, die dabei offensichtlich nach wie vor gut läuft, ist trotz vieler warnender Hinweise die alte Masche mit den untergeschobenen Aboverträgen am Telefon. Als augenscheinliche Nachfolgerin der Bonafair AG ruft mittlerweile die Mönchshofer AG bevorzugt ältere Menschen an und verwickelt sie in ein Gespräch. Angepriesen werden Nahrungsergänzungsmittel, die beispielsweise gegen Gelenkschmerzen oder Einschränkungen der Gedächtnisleistung helfen sollen.

Was den meist älteren Betroffenen im Laufe des Telefonats nicht klar wird: Mit Zusendung der Probepackungen kommt aus Sicht des Unternehmens ein Abonnement zustande, sofern man diesem nicht widerspricht. Im Päckchen enthalten ist dann meist nur eine kostenlose Probepackung, für die übrigen wird Ihnen ein dreistelliger Betrag in Rechnung gestellt. Wenn Sie dem angeblichen Vertragsschluss nicht umgehend widersprechen, bekommen Sie nach einigen Monaten automatisch die nächste Lieferung.

Die meisten Verbraucher:innen berichten, dass sie nie einer Lieferung zugestimmt haben und trotzdem kurz nach dem Anruf ein Päckchen samt Rechnung erhalten haben.

So verhalten Sie sich richtig bei ungewollten Werbeanrufen

Achten Sie bei derartigen Verkaufstelefonaten genau darauf, was im Detail besprochen wird. Ein wirksamer Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Vertragsparteien sich über alle wesentlichen Punkte wie

  • Kosten,
  • Lieferzeiträume,
  • Laufzeit
  • und Kündigungsfristen

geeinigt haben. Fehlt es an einer derartigen Vereinbarung, dann sollten Sie dem angeblichen Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen. Sollten Sie einer Belieferung zugestimmt haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen, da es sich um ein so genanntes Fernabsatzgeschäft handelt. In beiden Fällen können Sie diesen Musterbrief nutzen. Hilfe bekommen Sie auch bei den Verbraucherzentralen.

Am besten schützen Sie sich, indem Sie bei unerwünschten Werbeanrufen direkt auflegen.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten beim Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf den verschiedenen Vertriebswegen finden Sie im verlinkten Artikel.

Verbraucherzentrale klagte gegen Bonafair und Mönchshofer

Da die Beschwerden über den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln der Marke "Hirschberger NaturRat" durch die Bonafair AG über unbestellt zugesandte Ginkgo-Produkte oder Gelenk-Kapseln nicht aufhörten, hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 2021 Klage eingereicht. Laut Urteil des Landgerichts Offenburg ist Bonafair nun verpflichtet (Anerkenntnisurteil vom 31. Januar 2022, Az. 5 O 24/21 KfH) ungewollte Anrufe und die Zusendung unbestellter Ware samt Rechnungen zu unterlassen. Auch darf Bonafair Verbraucher:innen, die einen mündlichen Vertrag am Telefon geschlossen hatten, keine Rechnungen mehr schicken, wenn die Bestellung innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wurde.

Zwischenzeitlich hat die Mönchshofer AG die Masche der Bonafair AG übernommen und ebenfalls zahlreichen Menschen Abos über Nahrungsergänzungsmittel am Telefon untergeschoben. Daher hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch gegen die Mönchshofer AG Klage eingereicht. Mit dem Urteil des Landgericht Kassels (Anerkenntnisurteil vom 6. April 2023, Az. 11 O 1331/22 ) wurde auch der Mönchshofer AG untersagt, Verbraucher:innen ohne deren vorherige Einwilligung anzurufen, um ihnen Nahrungsergänzungsmittel anzubieten.

Zudem wurde der Mönchshofer AG untersagt, ein Nahrungsergänzungsmittel mit der Bezeichnung "Original GELENK KRAFT" zu vertreiben und im Zusammenhang mit Gelenkkapseln zu behaupten, man könne damit auf natürliche Art seine Gelenkgesundheit für mehr Mobilität im Alltag unterstützen.

Nachdem die Bonafair AG nach Kenntnis der Verbraucherzentralen nach keine Verbraucher:innen mehr anrief, versuchte sie über die Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen (GMI), die unberechtigten Forderungen aus den vergangenen Jahren doch noch einzutreiben.  

Mehr Informationen zum Vorgehen der Bonafair AG, Mönchshofer AG und der Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen (GMI) finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

Im Podcast Durchleuchtet informieren unsere Kolleg:innen außerdem über das Thema Telefonwerbung:

Hand mit Euroscheinen

Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!

Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.