Spargel mit Eiersauce

Stand:
Ein feines Resteessen für den Frühling, auch geeignet für Gäste.
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

Spargel mit Eiersauce
Pixabay
1,5 kgSpargel
80 gButter
6hartgekochte Eier
1 ELgehackte Petersilie
1 ELSchnittlauchröllchen
 Salz, Zucker, Pfeffer, Muskat

 

Zubereitung:

  • Den geschälten Spargel in kochendem Salzwasser mit einem halben Teelöffel Zucker und einem Teelöffel Butter 15- 20 Minuten kochen.
  • Restliche Butter in einem Topf zerlaufen lassen.
  • Die Eier halbieren und Eigelbe und Eiweiß trennen. Die Eigelbe pürrieren und in die flüssige Butter unterrühren. Mit Salz, Pfeffer und Muskat abschmecken.
  • Die Eiweiße klein hacken und mit Petersilie und Schnittlauch vermischen. Mit Salz und Pfeffer abschmecken.


Zubereitungszeit: 30 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance insolvent: Das müssen Sie dazu wissen

Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.