Jeder Dritte nimmt jede Woche Vitamine als Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Hier die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zur Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Jemand hält Tabletten in einer Hand und in der anderen ein Glas Wasser.
Off

Eine im Februar 2022 veröffentlichte repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt: Ein Drittel der Bevölkerung nimmt mindestens einmal pro Woche Vitamine als Nahrungsergänzungsmittel zu sich, jede sechste Person sogar täglich.

Hier die BfR-Ergebnisse im Detail

Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2023 zeigen, dass vor allem Vitamine (59 %) und Mineralstoffe (34 %), Proteine (23 %), Produkte auf Kräuter-Basis (18 %), pflanzliche  Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Algenöl, 14 %) sowie tierische Nahrungsergänzungsmittel (wie Fischölkapseln, Kollagen, 12 %) genommen werden. Lediglich 24 % der Befragten geben an, in den letzten 12 Monaten keine Nahrungsergänzungsmittel genommen zu haben.

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

Nährstoffe in Lebensmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind oft überflüssig, denn die benötigten Nährstoffe lassen sich einfach essen. Die Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?" der Verbraucherzentrale informiert über nötige herkömmliche Lebensmittel und benötigte Portionsgrößen. Hier die digitale Umsetzung.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.