Wer haftet bei Schimmelbefall in der Wohnung und wie lässt er sich vermeiden?

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Oft beklagen sich Mieter:innen bei Schimmelbefall über Ärger mit Vermieter:innen. Doch nicht immer steckt falsches Heizen und Lüften hinter dem Schimmelbefall in der Wohnung. So helfen Sie Betroffenen, der Ursache auf den Grund zu gehen – und für sich einzustehen.
Grafik Ein Mann ist erschrocken über Schimmel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch korrektes Heizen und Lüften kann Schimmel meist verhindert werden.
  • Mieter:innen sind nicht immer Schuld: Auch bauliche Gegebenheiten können Schimmel-Entstehung begünstigen.
  • Mieter:innen müssen Vermieter:innen sofort informieren, haften aber nur dann, wenn sie den Schimmel verursachen. Andernfalls müssen Vermieter:innen die Beseitigung zahlen.
  • Vermieter:innen müssen den Schaden umgehend beseitigen lassen – unabhängig von der Ursache.
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Hintergrundwissen: Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?

Schimmelsporen gibt es überall, in der Außenluft und in der Innenluft. Damit daraus Schimmelpilze wachsen, benötigen sie zwei Dinge: einen Nährboden, etwa Holz oder Tapeten, sowie Feuchtigkeit. Die Feuchtigkeit kann von außen kommen, durch undichte Fenster oder einen kaputten Dachziegel. Sie kann aber auch von innen kommen, zum Beispiel durch erhöhte Luftfeuchtigkeit.

Haben Hilfesuchende auffällige Schimmelflecken entdeckt, sollten sie daher umgehend herausfinden, wo die Feuchte herkommt.

Richtiges Heizen und Lüften

In jedem Haushalt entstehen große Mengen an Wasserdampf, etwa durch das Duschen, Kochen oder Waschen. In einem 4-Personen-Haushalt sind das gut 10 Liter am Tag. Räume mit einer besonders hohen Luftfeuchtigkeit sind typischerweise Küche, Bad und Schlafzimmer.

Für das Wachsen von Schimmelpilzen genügt eine relative Luftfeuchte von 70 bis 80 Prozent vor der Oberfläche. Das lässt sich mit einem Hygro-Thermometer kontrollieren. Eine optimale Raumluftfeuchte liegt bei um die 50 Prozent.

Trifft in einem Raum immer wieder eine zu feuchte Raumluft auf eine kalte Wand, schafft das die idealen Bedingungen für das Wachsen von Schimmelpilzen. Das lässt sich in vielen Fällen verhindern. Raten Sie Ratsuchenden zu folgenden Verhaltensweisen:

Wasserdampf möglichst vermeiden

Mit Deckel kochen, Wäsche nicht in der Wohnung trocknen, Fliesen und Duschwände nach dem Duschen mit einem Wischer abziehen und auf Raumluftbefeuchter verzichten.

  • Richtig lüften

Es ist wichtig, Feuchtigkeit immer auszulüften, bevor an den kalten Oberflächen im Raum Schimmel wachsen kann. Beim Lüften im Winter wird so die warme und feuchte Luft im Innenraum gegen kältere und damit trockenere Luft von außen ausgetauscht.

Raten Sie in der Heizperiode von Dauerlüften durch Kippfenster ab. Um nicht unnötig Energie zu verschwenden, ist stattdessen mehrmals täglich fünf bis zehn Minuten langes Stoßlüften empfehlenswert. Währenddessen sollten Bewohner:innen die Heizung runterdrehen. Eine Ausnahme bildet hier das Schlafzimmer: Hier entstehen nachts sowohl eine hohe CO2- als auch eine hohe Feuchtebelastung, so dass nächtliche Kipplüftung sinnvoll sein kann.

  • Genügend heizen

Bewohnte Räume sollten eine Temperatur von mindestens 18 Grad Celsius haben. Das entspricht bei den meisten Heizungen einer Einstellung zwischen 2 und 3. Nicht dauerhaft genutzte Räume (z.B. Abstellkammer) sollten eine Raumtemperatur von mindestens 16 Grad Celsius haben.

Empfehlen Sie die Türen zu kühlen Räumen zu schließen, damit die feuchtwarme Luft aus den anderen Räumen nicht hineinkommt und sich an den kalten Wänden festsetzt.

  • Kalte Ecken im Raum meiden

Verbraucher:innen sollten dafür sorgen, dass die warme Heizungsluft möglichst überall im Raum hingelangen kann. Sie können sie durch ein paar Einrichtungs-Tipps dabei unterstützen: Heizkörper nicht mit Gardinen, Verkleidungen oder Möbeln abdecken. Es sollten möglichst keine großen Möbel an Außenwänden stehen oder falls doch, einen Mindestabstand von 10 cm zur Wand aufweisen.

Spezialfall Schlafzimmer
In Schlafräumen setzt sich die Feuchtigkeit in Oberflächenmaterialien wie Tapeten oder Kissen und Matratze fest. Daher sollten Bewohner:innen dort morgens gut durchlüften, danach den Raum aber wieder auf 18 Grad Celsius aufheizen. So geben die Materialien die Feuchtigkeit wieder in die warme Luft ab. Spätestens abends vor dem Schlafengehen ist erneutes Lüften wichtig, damit die feuchte Luft wieder entweichen kann.

Sind wirklich immer die Mieter:innen Schuld?

Ratsuchende Mieter:innen können zwar durch falsches Heizen und Lüften sowie durch ungünstige Möblierung die Bedingungen für Schimmelpilze verursachen. Allerdings sind nicht immer gleich die Mieter:innen verantwortlich. Oft begünstigen auch bautechnische Rahmenbedingungen das Entstehen von Schimmel.

Typische Bauschäden:

Dabei kann es sich etwa um eine kaputte Lüftung im fensterlosen Bad handeln oder um zugige Dach- oder Fensteranschlüsse. Es kann aber auch Wasser von außen in den Raum eindringen, zum Beispiel durch kaputte oder undichte Fenster und Türen, durch einen Riss in der Wand, einen verrutschten Dachziegel oder eine defekte Wasserleitung.

Auch unzureichend gedämmte Gebäude können die Entstehung von Schimmel begünstigen. Etwa dann, wenn sich Räume schlecht auf 18 Grad Celsius aufheizen lassen.

Hilfesuchende haben oft das Nachsehen – Bestehende Gebäude müssen nicht der jeweiligen aktuellen Wärmeschutzverordnung entsprechen oder angepasst werden. Erklären Sie Mieter:innen, dass ihre Vermieter:innen also nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, nachträglich zu dämmen – es sei denn, für einzelne Bauteile gibt es eine Nachrüstverpflichtung. Allerdings reicht manchmal die Heizleistung neuerer Heizungsanlagen nicht immer aus, um das Gebäude zum Schutz vor Schimmel ausreichend stark zu beheizen.

Wer haftet wann?

Eine wichtige Frage für viele Ratsuchende ist, wer nun die Kosten für die Beseitigung des Schimmels tragen muss. Ob Vermieter:in oder Mieter:in haften müssen, hängt von den Verursachenden ab. Sind nachweislich bauliche Rahmenbedingungen Schuld am Schimmel, müssen Vermieter:innen dafür aufkommen. Ist falsches Verhalten beim Heizen oder Lüften seitens der Mieter:innen für das Entstehen des Schimmels verantwortlich, müssen diese die Kosten tragen. Meist kommen aber mehrere Einflüsse zusammen, so dass im Streitfall vor Gericht Sachverständige die Lage bewerten müssen.

Mieter:innen sollten idealerweise nachweisen können, dass sie ordnungsgemäß gelüftet und geheizt haben. Raten sie ihnen daher zu einem Protokoll, in dem sie die Raumtemperatur und Lüftungszeiten festhalten.

Vermieter:innen müssen dagegen nachweisen können, dass der Schaden nicht baulich bedingt ist, zum Beispiel durch den Nachweis von Sanierungs- und Dämmmaßnahmen.

Klären Sie Mieter:innen über ihre Rechte auf: Vermieter:innen müssen den Schimmel und das befallene Material zeitnah beseitigen (lassen) – unabhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich ist.

Faktencheck: Macht Schimmel krank?

Viele Ratsuchende werden gehört haben, dass Schimmel ein Gesundheitsrisiko sein kann und sie nach dem Ausmaß fragen. Raten Sie den Betroffenen dazu, den Schimmel ernst zu nehmen und sich mit ihrer Hausärztin oder dem Hausarzt zu beraten. Er kann tatsächlich verschiedene Krankheiten verursachen und ist besonders für Menschen mit Atemwegserkrankungen gefährlich. Dabei kann Schimmel zum Beispiel Atemnot und Asthma auslösen sowie eine bestehende Erkrankung verschlimmern.

Bewohner:innen von Räumen mit Feuchteschäden können daher über Symptome wie Augenbindehaut-, Hals- und Nasenschleimhautreizungen, ebenso sowie Husten, Kopfschmerzen oder Müdigkeit klagen.

Schritt für Schritt-Anleitung

Der Schimmel ist da: Was können Sie Mieter:innen bei Ärger mit Vermieter:innen raten?

  • Schaden melden: Sobald Mieter:innen den Schimmel entdecken, sollten sie sofort nachweislich ihre:n Vermieter:in darüber informieren, am besten schriftlich. Damit kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nach. Wichtig: Mieter:innen sollten insbesondere bei größeren Schäden nicht selbst versuchen, den Schaden zu beseitigen, damit können sie ihn schlimmstenfalls vergrößern.
  • Abwarten: Nun sind Vermieter:innen an der Reihe, den Schaden zu beseitigen. Zwischenzeitlich sollten sie sich rechtlich beraten lassen
  • Recht auf Mietminderung sollten Mieter:innen nur nach vorheriger rechtlicher Beratung geltend machen und wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht für den Mangel verantwortlich sind.
  • Vor Gericht: Werden sich Vermieter:innen und Mieter:innen nicht einig, wer für den Schaden haftet, landen sie oft vor Gericht. Sachverständige prüfen dann, wer verantwortlich ist. Allerdings kann das teuer werden. Daher empfehlen Sie immer, sich vorher Rat zu suchen, zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund. Viele Fälle lassen sich so außergerichtlich lösen. 

 

Weiterführende Informationen der Verbraucherzentralen:

Unter anderem hat die Verbraucherzentrale NRW online umfangreiche Informationen rund um das Thema Schimmel für Sie bereit gestellt:

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