Sind wirklich immer die Mieter:innen Schuld?
Ratsuchende Mieter:innen können zwar durch falsches Heizen und Lüften sowie durch ungünstige Möblierung die Bedingungen für Schimmelpilze verursachen. Allerdings sind nicht immer gleich die Mieter:innen verantwortlich. Oft begünstigen auch bautechnische Rahmenbedingungen das Entstehen von Schimmel.
Typische Bauschäden:
Dabei kann es sich etwa um eine kaputte Lüftung im fensterlosen Bad handeln oder um zugige Dach- oder Fensteranschlüsse. Es kann aber auch Wasser von außen in den Raum eindringen, zum Beispiel durch kaputte oder undichte Fenster und Türen, durch einen Riss in der Wand, einen verrutschten Dachziegel oder eine defekte Wasserleitung.
Auch unzureichend gedämmte Gebäude können die Entstehung von Schimmel begünstigen. Etwa dann, wenn sich Räume schlecht auf 18 Grad Celsius aufheizen lassen.
Hilfesuchende haben oft das Nachsehen – Bestehende Gebäude müssen nicht der jeweiligen aktuellen Wärmeschutzverordnung entsprechen oder angepasst werden. Erklären Sie Mieter:innen, dass ihre Vermieter:innen also nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, nachträglich zu dämmen – es sei denn, für einzelne Bauteile gibt es eine Nachrüstverpflichtung. Allerdings reicht manchmal die Heizleistung neuerer Heizungsanlagen nicht immer aus, um das Gebäude zum Schutz vor Schimmel ausreichend stark zu beheizen.
Wer haftet wann?
Eine wichtige Frage für viele Ratsuchende ist, wer nun die Kosten für die Beseitigung des Schimmels tragen muss. Ob Vermieter:in oder Mieter:in haften müssen, hängt von den Verursachenden ab. Sind nachweislich bauliche Rahmenbedingungen Schuld am Schimmel, müssen Vermieter:innen dafür aufkommen. Ist falsches Verhalten beim Heizen oder Lüften seitens der Mieter:innen für das Entstehen des Schimmels verantwortlich, müssen diese die Kosten tragen. Meist kommen aber mehrere Einflüsse zusammen, so dass im Streitfall vor Gericht Sachverständige die Lage bewerten müssen.
Mieter:innen sollten idealerweise nachweisen können, dass sie ordnungsgemäß gelüftet und geheizt haben. Raten sie ihnen daher zu einem Protokoll, in dem sie die Raumtemperatur und Lüftungszeiten festhalten.
Vermieter:innen müssen dagegen nachweisen können, dass der Schaden nicht baulich bedingt ist, zum Beispiel durch den Nachweis von Sanierungs- und Dämmmaßnahmen.
Klären Sie Mieter:innen über ihre Rechte auf: Vermieter:innen müssen den Schimmel und das befallene Material zeitnah beseitigen (lassen) – unabhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Faktencheck: Macht Schimmel krank?
Viele Ratsuchende werden gehört haben, dass Schimmel ein Gesundheitsrisiko sein kann und sie nach dem Ausmaß fragen. Raten Sie den Betroffenen dazu, den Schimmel ernst zu nehmen und sich mit ihrer Hausärztin oder dem Hausarzt zu beraten. Er kann tatsächlich verschiedene Krankheiten verursachen und ist besonders für Menschen mit Atemwegserkrankungen gefährlich. Dabei kann Schimmel zum Beispiel Atemnot und Asthma auslösen sowie eine bestehende Erkrankung verschlimmern.
Bewohner:innen von Räumen mit Feuchteschäden können daher über Symptome wie Augenbindehaut-, Hals- und Nasenschleimhautreizungen, ebenso sowie Husten, Kopfschmerzen oder Müdigkeit klagen.
Schritt für Schritt-Anleitung
Der Schimmel ist da: Was können Sie Mieter:innen bei Ärger mit Vermieter:innen raten?
- Schaden melden: Sobald Mieter:innen den Schimmel entdecken, sollten sie sofort nachweislich ihre:n Vermieter:in darüber informieren, am besten schriftlich. Damit kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nach. Wichtig: Mieter:innen sollten insbesondere bei größeren Schäden nicht selbst versuchen, den Schaden zu beseitigen, damit können sie ihn schlimmstenfalls vergrößern.
- Abwarten: Nun sind Vermieter:innen an der Reihe, den Schaden zu beseitigen. Zwischenzeitlich sollten sie sich rechtlich beraten lassen
- Recht auf Mietminderung sollten Mieter:innen nur nach vorheriger rechtlicher Beratung geltend machen und wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht für den Mangel verantwortlich sind.
- Vor Gericht: Werden sich Vermieter:innen und Mieter:innen nicht einig, wer für den Schaden haftet, landen sie oft vor Gericht. Sachverständige prüfen dann, wer verantwortlich ist. Allerdings kann das teuer werden. Daher empfehlen Sie immer, sich vorher Rat zu suchen, zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund. Viele Fälle lassen sich so außergerichtlich lösen.
Weiterführende Informationen der Verbraucherzentralen:
Unter anderem hat die Verbraucherzentrale NRW online umfangreiche Informationen rund um das Thema Schimmel für Sie bereit gestellt: