Nach Vergleich: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

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Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten Verträgen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für Ärger. Nun haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen.
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Darum geht es im Verfahren gegen primastrom, voxenergie und nowenergy

Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit bei vielen Kund:innen für Ärger. Die Unternehmen erhöhten eigenmächtig die Preise für Strom und Gas – häufig ohne die Zustimmung der Verbraucher:innen.

Zudem weigerten sich die Anbieter, fristgerecht eingereichte Widerrufe und Kündigungen anzuerkennen, was dazu führte, dass Kund:innen trotz Widerrufen oder Kündigungserklärungen weiterhin an die Verträge gebunden blieben. In einigen Fällen wurden Vertragslaufzeiten unzulässig verlängert, wodurch Kund:innen deutlich länger als ursprünglich vorgesehen höhere Preise zahlen sollten. Es wurde behauptet, die Laufzeiten lägen bei mehr als vier Jahren. Teilweise wurde Verbraucher:innen mitgeteilt, sie seien noch bis 2027 an die Verträge gebunden.

Diese Praktiken führten zu enormen finanziellen Belastungen für die Betroffenen, die oft weit über dem Marktdurchschnitt liegende Energiekosten zahlen sollten.

So profitieren Sie von dem Vergleich

  • Durch den Vergleich kommen Kund:innen teils schneller aus ihren Verträgen und erhalten günstigere Energietarife als zuvor - auch rückwirkend.
  • Die Preise für Strom oder Gas können sich je nach Fall mehr als halbieren.
  • Der Vergleichs-Check des vzbv zeigt, wer wie profitiert.

Musterbrief GeneratorVergleichs-Check

Häufig gestellte Fragen

Welche Themen regeln die Vergleiche?

Eigenmächtige Preiserhöhungen: Verbraucher:innen beschwerten sich über extreme Steigerungen ihrer Preise für Strom und Gas. Die Unternehmen hatten diese eigenmächtig vorgenommen, trotz Preisgarantien und ohne dass diese Möglichkeit wirksam vereinbart war.

Zurückgewiesene Widerrufserklärungen: In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher:innen nicht aus den Verträgen entlassen.

Unverhältnismäßige lange Laufzeiten nach Kündigung: Nachdem Kund:innen ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027.

Angebliche Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit vermeintlichen Preissenkungsschreiben auf ihre Kund:innen zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wenn Sie so ein Angebot angenommen haben, waren Sie an die überhöhten Preise gebunden.

Wer kann von den Vergleichen profitieren?

Die Vergleiche richten sich an Sie, wenn Sie Kund:in von primastrom, voxenergie oder nowenergy sind bzw. waren und

  • eigenmächtige Preiserhöhungen der Unternehmen erhalten haben,
  • ihr Widerruf in bestimmten Fällen als verspätet zurückgewiesen wurde, 
  • die Unternehmen Ihre Kündigung nicht akzeptiert oder einen Termin erst weit in der Zukunft bestätigt haben und/ oder
  • Sie ein Angebot zur „Preissenkung“ mit immer noch sehr hohen Preisen und einer neuen Laufzeit angenommen haben.
Muss ich jetzt aktiv werden?

Wenn Sie gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt haben, müssen Sie sich den Anbietern gegenüber nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail an das jeweilige Unternehmen:

  • vergleich2@primastrom.de (für primastrom-Kund:innen) 
  • vergleich2@voxenergie.de (für voxenergie-Kund:innen)
  • vergleich2@nowenergy.de (für nowenergy-Kund:innen). 

Sie müssen in Ihrer E-Mail bestimmte Angaben machen. Welche das in Ihrem Fall konkret sind, erfahren Sie durch Nutzung des Vergleichs-Checks. Nach Beantwortung der für Ihren Fall relevanten Fragen erhalten Sie den passenden Textbaustein.
Wenn Sie Ihren Vertrag noch nicht widerrufen haben, können Sie das möglicherweise noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann können Sie vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten. 
Auch wenn Ihr Vertrag bereits beendet ist, können Sie möglicherweise für die bereits abgerechnete Zeit Geld zurückverlangen. Für den Fall sollten Sie ebenfalls den Vergleichs-Check nutzen.

Die Schreiben an die Anbieter sind auch per Post möglich.

Die Frist endet am 31. Dezember 2024.

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