WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Stand:
Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

Das Wichtigste in Kürze:

  • WhatsApp muss sich für andere Messenger-Dienste öffnen.
  • Die Messenger-Apps können dann Nachrichten untereinander austauschen und Sie müssen nicht mehr alle Apps einzeln im Blick haben.
  • Geduld ist gefragt: Die Regelung greift zwar bereits seit Anfang März 2024, aber WhatsApp hat seine Schnittstellen technisch noch nicht geöffnet.
  • Die Öffnungspflicht gilt erst einmal nur für Messenger-Dienste von Meta (ehemals Facebook), da das Unternehmen als einziges als "marktbeherrschend" eingeordnet wurde.
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Digital Markets Act legt Grundstein für Messenger-Interoperabilität

Der Digital Markets Act der EU (Gesetz über digitale Märkte; kurz DMA) legt fest: WhatsApp muss künftig die Möglichkeit bieten, mit anderen Messengern kommunizieren zu können. Grundsätzlich soll der DMA dazu beitragen, die Macht großer Digitaldienste zu regulieren und so für fairere Marktbedingungen und funktionierenden Wettbewerb zu sorgen. Insbesondere dürfen die Betreiber großer Plattformen (sogenannte "Gatekeeper") wie Facebook oder Amazon kleinere Anbieter nicht mehr wie bisher von den eigenen Angeboten aussperren. Nach den neuen Regeln müssen große Plattformen daher zukünftig technisch so gestaltet sein, dass andere Unternehmen ihre Dienste mit den Plattformen verknüpfen können – dies nennt man auch Interoperabilität.

Übertragen auf Messenger-Dienste heißt das, dass Nachrichten zwischen WhatsApp und anderen Messengern verschickt und empfangen werden können.

Konsequent umgesetzt hätte die Interoperabilität für Sie eine echte Messenger-Wahlfreiheit zur Folge: Sie wären nicht mehr darauf angewiesen, den einen Messenger zu installieren, den die meisten Ihrer Kontakte haben oder gar mehrere Messenger zu nutzen, um mit allen Ihren Kontakten kommunizieren zu können. Nur ein Messenger-Dienst – egal welcher – würde ausreichen, um Nachrichten an und von allen Kontakten versenden und empfangen zu können.

Pflicht trifft nur "Gatekeeper"

Aber: Die Pflicht, einen Messenger-Dienst hierfür zu öffnen, trifft nach der aktuellen Rechtslage nur Unternehmen, die von der Europäischen Kommission als sogenannte "Gatekeeper" eingestuft wurden. Gatekeeper sind Unternehmen mit besonders großem Markteinfluss, weil ihre Angebote zum Beispiel von besonders vielen Verbraucher:innen genutzt werden. Unter den Messenger-Diensten hat die Kommission neben dem Facebook Messenger auch WhatsApp im September 2023 als Gatekeeper eingestuft.

Nach der Einstufung hat ein Unternehmen 6 Monate Zeit, um die Vorgaben des DMA umzusetzen. Meta hätte also eigentlich im März 2024 ein Update für WhatsApp bereitstellen müssen, durch das die App technisch entsprechend geöffnet wird. Im Moment gibt es jedoch noch kein solches Update. WhatsApp hat allerdings eine Beta-Version seiner App angekündigt, um eine entsprechende Funktion zu testen. Vorgesehen ist wohl, dass die Nachrichten aus anderen Messengern in einem separaten Postfach landen und dort abgerufen werden können. Genaueres ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Bis WhatsApp tatsächlich interoperabel ist, müssen Verbraucher:innen sich also noch gedulden.

Datenschutzbedenken: Andere Messenger-Dienste zögern, Schnittstelle zu WhatsApp herzustellen

Eine weitere Hürde ist, dass außer den beiden Diensten Facebook Messenger und WhatsApp von Meta kein anderer Anbieter eines Messenger-Dienstes als Gatekeeper eingestuft wurde. Daher sind die anderen Anbieter nicht zur Öffnung ihrer Apps verpflichtet. Einige Messenger-Dienste haben bereits angekündigt, keine Verbindung zu WhatsApp herstellen zu wollen, so beispielsweise Threema und Signal.

Diese Dienste legen besonders viel Wert auf Datenschutz und befürchten, dass WhatsApp das hohe Schutzniveau ihrer Dienste nicht gewährleisten kann. Denn sobald Nachrichten von anderen Anbietern an WhatsApp abgegeben werden, liegt es an WhatsApp, deren Schutz zu gewährleisten – nach den eigenen Datenschutzstandards.

Ein Blick in die neuen Datenschutzhinweise von WhatsApp, die seit dem 11. April 2024 gelten, zeigt, dass die Sorgen nicht ganz unbegründet sind: Sobald WhatsApp-Nutzende Nachrichten an Drittanbieter-Apps schicken oder von ihnen erhalten, erfasst WhatsApp Daten auch von Nicht-WhatsApp-Nutzenden.

Wann und ob auch andere Messenger-Dienste tatsächlich mit WhatsApp kommunizieren werden, ist deshalb noch nicht absehbar. Zumindest WhatsApp muss die Möglichkeit dazu jetzt aber zeitnah schaffen.

Mehr zu den verschiedenen Messenger-Diensten und ihren Datenschutzstandards erfahren Sie im Artikel WhatsApp-Alternativen: Messenger im Überblick

 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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