Wichtiges Energie-Wissen für den Winter

Stand:
Viele Menschen befürchten teure und kalte Wintermonate. Die Energiepreisbremsen und die gesenkte Mehrwertsteuer schützen noch vor übermäßigen Belastungen. Was Betroffene sonst noch tun können, um Energiekosten zu sparen.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die staatliche Energiepreisbremse gilt nur noch bis voraussichtlich Ende des Jahres 2023.
  • Die Mehrwertsteuer auf Gas, Flüssiggas und Fernwärme soll wahrscheinlich noch bis Ende Februar 2024 niedrig bleiben.
  • Energie sparsam verwenden bleibt wichtig: Das sind die größten Energiefresser im Haushalt.
  • Ein Balkonkraftwerk macht sich nach einiger Zeit bezahlt und kann die Stromrechnung entlasten.
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Die extremen Preissteigerungen bei Strom und Gas im vergangenen Jahr haben zu großen Unsicherheiten in der Bevölkerung geführt. Die gute Nachricht: Die Ausgangslage ist deutlich besser als vor dem letzten Winter. Deutschland kann die fehlenden Gasmengen aus Russland durch Gaslieferungen aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie durch LNG-Lieferungen kompensieren. Die Gasspeicher sind gut gefüllt.

Dennoch kann es sinnvoll sein, aktiv zu werden und sich gegen möglicherweise erneut steigende Preise abzusichern. Das gelingt vor allem, indem Verbraucher:innen sparsamer mit ihrem Energieverbrauch umgehen. Eine zusätzliche Absicherung erhalten sie dabei vom Staat.

Entlastung durch Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat die Energiepreisbremsen eingeführt, um extreme Preissteigerungen abzufangen. Die Preisbegrenzungen für Strom, Gas und Fernwärme gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und waren bis 31. März 2024 geplant. Laut Finanzminister Lindner werden die Preisbremsen nun aber wahrscheinlich zum Jahresende 2023 beendet. Der Hintergrund ist ein Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Richter haben es für unzulässig erklärt, dass die Bundesregierung 2024  Sondervermögen (aus Zeiten der Corona-Pandemie) für andere Zwecke verwenden wollte. Dazu gehören auch die Gelder, die für die Preisbremsen bestimmt waren. 

Dazu kommt das voraussichtlich vorzeitige Ende der geringeren Umsatzsteuer.
Wann der Umsatzsteuersatz von jetzt 7 auf 19 Prozent erhöht wird, ist aktuell Gegenstand der laufenden Haushaltsberatungen der Bundesregierung für das Jahr 2024.

Nun können auch die Energiepreisbremsen die höheren Energiepreise ab Jahresbeginn 2024 nicht mehr abfangen. Ab Januar und noch einmal ab April könnten so bei manchen die Preise noch einmal steigen. Besprechen Sie mit Ratsuchenden, ob das individuell der Fall sein könnte.

Das sind Stromfresser im Haushalt

Sollten die Energiepreise im kommenden Jahr wieder steigen, wären die Preisbremsen voraussichtlich ab Jahresbeginn 2024 keine Entlastung mehr. Neue Preisbremsen sind momentan nicht in Sicht. Ein sprunghafter Anstieg der Preise, wie in 2022, ist aber eher unwahrscheinlich. Eher werden sich die Preise auf einem langfristig höheren Niveau als dem vor dem Krieg in der Ukraine einpendeln. Daher lohnt es sich für Ratsuchende mit hoher Energiekosten, den eigenen Haushalt auf Energiesparmöglichkeiten zu überprüfen.

Klient:innen, die Energiekosten senken wollen, sollten wissen, welche Geräte viel Energie verbrauchen. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verbrauchen diese Geräte am meisten Energie:

  • 28 Prozent: Handys, Laptops, Spielkonsolen und Co.
  • 14 Prozent: Waschen und Trocknen
  • 13 Prozent: Licht
  • 11 Prozent: Kühl- und Gefriergeräte
  • 9 Prozent: Kochen
  • 8 Prozent: Spülen

Das sind Durchschnittswerte – je nach Haushaltsgrößte, Gerät und Nutzung kann sich der Verbrauch unterscheiden. Es gibt Strommessgeräte, die den Verbrauch einzelner Geräte feststellen können. Dafür schließen Ratsuchende die Messgeräte einfach zwischen Steckdose und Stecker an. Diese Geräte sind zum Beispiel beim Baumarkt oder im Internet erhältlich. Die meisten Verbraucherzentralen verleihen sie auch.

Wer die Verbrauchsangaben der Geräte nicht einordnen kann, sollte sie in Kosten umrechnen:

  • 1 Wattstunde (Wh) sind 0,001 Kilowattstunden (kWh)
  • 1 Kilowattstunde Strom kostet der Energiepreisbremse zufolge höchstens 40 Cent – 1 Wattstunde also 0,04 Cent.
  • Ein Gerät, das 100 Watt leistet, kostet also 4 Cent pro Stunde – oder 4 Euro für 100 Stunden.

Wer dabei Hilfe braucht, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentralen wenden.

Balkonkraftwerk: Einfach eigenen Sonnenstrom erzeugen

Ein einfacher Weg, um dauerhaft Energiekosten zu senken, sind Steckersolargeräte. Das sind Mini-Solarkraftwerke für Balkon oder Garten, die Sie mit einem Stromkabel an eine Steckdose anschließen können. Dadurch kann jede:r Solarstrom erzeugen, ohne eine große Anlage auf dem Dach installieren zu müssen. Steckersolargeräte sind vor allem für Mieter:innen und Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern vorteilhaft, die keine eigene Photovoltaikanlage am Dach betreiben können. Besonders in den sonnigeren Monaten reduzieren die Geräte den Strombezug spürbar. Raten Sie Betroffenen, die kalte Jahreszeit zu nutzen und eine solche Anlage zu installieren. Dann senken Ihre Klient:innen zukünftig, ab dem ersten Frühlingstag, mit der Energie der Sonne ihre Stromrechnung.

Anschaffung lohnt nach fünf Jahren

Für optimale Erträge sollten die Module möglichst unverschattet und nach Süden gerichtet montiert sein. Für einen Zwei-Personen-Haushalt empfiehlt sich eine Anlage mit einem Modul und einer Leistung von circa 400 Watt. Ein Balkonkraftwerk mit einem Modul kostet je nach Anbieter zwischen 350 und 600 Euro. Wir bieten Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Geräteauswahl an hier.

Wie viel Energie Nutzer:innen tatsächlich mit einem Balkonkraftwerk sparen können, hängt stark vom individuellen Energieverbrauch ab. Im Optimalfall kann die Anlage die Grundlast eines Zwei-Personen-Haushaltes decken. Die Grundlast ist der Stromverbrauch, der dauerhaft vorhanden ist. Das kann ein Kühlschrank, ein Aquarium oder der Internetrouter sein.

Die Verbraucherzentralen gehen von etwa 200 Kilowattstunden aus, um die sich der Stromverbrauch im Jahr eines Haushaltes durch ein Balkonkraftwerk mit einem Modul verringern kann. Bei einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde Strom sparen Nutzer:innen also rund 70 Euro pro Jahr. Damit würden sich Anschaffungskosten von 350 Euro nach fünf Jahren lohnen. Raten Sie interessierten Klient:innen dazu, den Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin. Er hilft ihnen ausrechnen, ob sich eine Anschaffung in ihrem Fall lohnt.

Vereinfachungen durch Solarpaket 1

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass die Anmeldepflichten von Balkonkraftwerken beim Netzbetreiber ab 2024 entfallen und bei der Bundesnetzagentur vereinfacht werden. Voraussichtlich entfallen auch die Zustimmung von Vermieter:innen sowie von Eigentümer:innengemeinschaften. Zudem dürfen Balkonsolaranlagen dann schneller in Betrieb gehen, weil sich Stromzähler auch übergangsweise rückwärts drehen dürfen.

Raten Sie Hilfesuchenden dazu, die Wintermonate zu nutzen, um die eigenen vier Wände fit für die Zukunft zu machen. Mehr zum Solarpaket, Verbesserungen beim Mieterstrom und Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern lesen Interessierte hier.

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