Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

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Ab sofort können Kund:innen ihre BahnCard statt sechs Wochen vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte die DB Fernverkehr AG wegen unzulässiger Kündigungsfristen verklagt. Dennoch will sie auch jetzt noch weiter klagen, denn dies sei nur ein Teilerfolg.
Hand hält rote BahnCard 25

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte die DB Fernverkehr AG 2023 wegen unzulässiger Kündigungsfristen bei der BahnCard zunächst abgemahnt und später verklagt.
  • Die Bahn hat die Kündigungsfristen für die BahnCard nun freiwillig verkürzt.
  • Dennoch klagt die Verbraucherzentrale weiter.
  • Nach wie vor halte sich das Unternehmen nicht an gesetzliche Vorgaben. Wer nämlich nicht kündigt, dessen Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr.
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Warum geht die Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bahn vor?

2023 hatte die Verbraucherzentrale Thüringen die DB Fernverkehr AG wegen unzulässiger Kündigungsfristen bei der BahnCard abgemahnt. Nachdem sich die Deutsche Bahn daraufhin weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, klagte die Verbraucherzentrale Thüringen. Nun erzielte sie einen Teilerfolg.

Die Deutsche Bahn änderte ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verkürzte die Kündigungsfrist der BahnCard freiwillig von sechs auf vier Wochen.

Teilerfolg: Darum klagt die Verbraucherzentrale weiter

Die Verbraucherzentrale will dennoch weiterklagen. Wenn Kund:innen nämlich ihren Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Damit aber setze sich die Bahn über rechtliche Vorgaben zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen hinweg, wie sie das Gesetz für faire Verbraucherverträge von 2022 vorgibt.

Das Gesetz besagt, dass Kund:innen Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit monatlich kündigen können. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist somit unzulässig.

Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Thüringen ein Unterlassungsurteil gegen das Unternehmen erwirken. Dies soll eine spätere nachteilige Veränderung der Vertragsbedingungen auch für die Zukunft ausschließen und so für langfristige Rechtssicherheit sorgen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Thüringen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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