Falsche Zinsberechnung in Prämiensparverträgen

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig eingereicht.
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Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat wegen fehlerhafter Zinsberechnungen bei Sparverträgen ("Prämiensparen flexibel“) eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig eingereicht. Die Sparkasse hat nach Berechnungen der Verbraucherzentrale vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Nachdem Gespräche, die zu einer akzeptablen Kompromisslösung führen sollten, gescheitert sind, hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig erhoben. So müssen die Sparer nicht allein um ihr Recht und ihr Geld kämpfen. Betroffene Sparer können sich ab sofort anschließen und so unkomplizierter ihr Geld nachfordern.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.