Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Stand:
Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fordern Sie von Ihrer Sparkasse eine nachvollziehbare Neuberechnung. Sie können dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.
  • Nehmen Sie nicht voreilig das erstbeste Angebot an. Bei Zweifeln unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
  • Wenn Sie sich in eins der Klageregister eingetragen haben und die Sparkasse Ihrer Aufforderung nicht nachkommt, sollten Sie spätestens bis Ende Februar 2025 eigene verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.  Indem Sie zum Beispiel selbst auf Zahlung klagen oder ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Off

Kund:innen sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Sparkassen von sich aus die Nachberechnungen umgehend durchführen. Ein Verbraucher berichtete, dass er erst auf Nachfrage ein Angebot von der Sparkasse Mansfeld-Südharz in Höhe von 5.637 Euro erhalten hat. Obendrein sollte er sich zum Stillschweigen verpflichten. Mit beidem war er nicht einverstanden. Er reklamierte und drohte mit rechtlichen Schritten. Jetzt bekommt er 13.007 Euro. Ohne Verpflichtung zum Stillschweigen.

Sparkassen müssen Nachzahlungen verständlich gestalten

Das Beispiel legt den Verdacht nahe, dass die Sparkasse  auf Nachforderungen ihrer Kund:innen wartet. Sie scheint sich selbst einen großen Spielraum bei den Nachberechnungen einzuräumen. Nichtzuletzt widerspricht eine Stillschweige-Vereinbarung  den Forderungen der Verbraucherzentrale, Nachberechnungen transparent zu halten. Schließlich sollen sich Betroffene fachlichen Rat holen dürfen und nicht voreilig das erstbeste Angebot Ihrer Sparkasse annehmen müssen.

Verbraucherzentrale hilft bei Unsicherheiten

Sollten Betroffene Fragen zu Prämiensparverträgen oder einem Angebot ihrer Sparkasse haben, können sie sich bei der Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen, per E-Mail oder telefonisch über einen Rückrufservice beraten lassen.  Sie erreichen das Servicetelefon in Sachsen-Anhalt unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen. Außerdem können sie die Online-Terminbuchung nutzen.

Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten Geld zurück

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.