Paritätische Finanzierung: Entlastung für Krankenversicherte ab 2019

Stand:
Ab 2019 tragen Angestellte und Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen. Das entlastet Arbeitnehmer auf Dauer finanziell.
Verschiedene Generationen und eine Gesundheitskarte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden ab 2019 finanziell entlastet: Der Bundestag hat beschlossen zur paritätischen Finanzierung zurückzukehren.
  • Ab 1. Januar 2019 tragen Versicherte und Arbeitgeber die Kosten wieder zu gleichen Teilen.
  • Auch zu zahlende Zusatzbeiträge müssen Versicherte nun nicht mehr allein finanzieren.
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Der Bundestag hat beschlossen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 wieder paritätisch finanziert wird. Die Parität, also die Gleichsetzung, sorgt für fairere Kostenverteilung – und mehr Geld für Arbeitnehmer. Zuvor mussten die steigenden Kosten im Gesundheitswesen allein die Versicherten tragen, über Zusatzbeiträge ihrer Krankenkassen. Mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Arbeitgeber auch wieder an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beteiligt.

Finanzielle Entlastung auch für Rentner

Die Neuregelung gilt auch für Rentner, hier übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. Entlastet werden auch (Klein)Selbständige die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, da der von ihnen zu leistende Mindestbeitrag mehr als halbiert wird. 

Ende der einseitigen Belastung

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), begrüßt die Entscheidung:

„Es ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft unseres Gesundheitswesens, dass Arbeitgeber wieder genauso viel in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen wie die Beschäftigten. Denn neben einer finanziellen Ersparnis für jeden Einzelnen im Jahr 2019, sorgt die Entscheidung langfristig für eine fairere Kostenverteilung. Die Parität stellt sicher, dass alle zukünftigen Kostensteigerungen auf mehr Schultern verteilt und nicht allein von den Versicherten getragen werden müssen.

Ausreichend ist das Gesetz dennoch nicht. Verbraucher verdienen mehr Transparenz über das Agieren einzelner Kassen, ihr Genehmigungsverhalten und ihre Leistungen. Nur so können sie Krankenkassen umfassend beurteilen und eine fundierte Wahl treffen, die auf mehr Informationen fußt als nur dem Preis. Deshalb muss die Bundesregierung den Qualitätswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb stärken.“

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