Klageregister eröffnet: vzbv verklagt E.ON und HanseWerk Natur

Stand:
Seit 2020 haben E.ON und HanseWerk Natur ihre Fernwärmepreise um ein Vielfaches erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen für rechtswidrig und verklagt die Unternehmen. Tragen Sie sich ins Klageregister ein, um an der Sammelklage teilzunehmen.
Fernwärme

Das Wichtigste in Kürze:

  • E.ON und HanseWerk Natur haben seit 2020 die Preise für Fernwärme um mehrere hundert Prozent erhöht.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für unzulässig. Mit zwei Sammelklagen will er nun Rückerstattungen für Kund:innen erstreiten.
  • Betroffene müssen sich der Sammelklage anschließen, um kostenlos teilzunehmen. Nutzen Sie die Klage-Checks für E.ON und HanseWerk, um herauszufinden, ob Sie mitmachen können.
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Warum verklagt der vzbv E.ON und HanseWerk Natur?

Verbraucher:innen bezahlen für Fernwärme heute in vielen Versorgungsgebieten ein Vielfaches von dem, was sie 2020 zahlen mussten. Innerhalb von 3 Jahren erhöhten E.ON und HanseWerk Natur die Preise für Fernwärme nämlich um mehrere hundert Prozent.

So ist beispielsweise für E.ON-Kund:innen im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in NRW der Brutto-Arbeitspreis von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) gestiegen. Nach Berechnung des vzbv bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen. Auch in anderen Versorgungsgebieten erhöhten E.ON und HanseWerk Natur auf Grundlage ihrer Preisänderungsklauseln die Preise.

Den Preisanstieg schätzt der vzbv als rechtswidrig ein und hat deshalb zwei Sammelklagen gegen die Anbieter eingereicht. Die enormen und intransparenten Preiserhöhungen seien unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen, so Vorständin Ramona Pop.

Mit den beiden Sammelklagen will der vzbv direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucher:innen einklagen. Wer mitmachen und von den Klagen profitieren möchte, muss aktiv werden. Die Möglichkeit zur Teilnahme besteht für beide Verfahren.

Wie kann ich mich als Verbraucher:in an den Sammelklagen beteiligen?

Um sich den Sammelklagen anzuschließen, tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins jeweilige Klageregister ein. Die Klage-Checks für E.ON und HanseWerk helfen Ihnen dabei. Außerdem finden Sie auf den Seiten weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zu den Sammelklagen gegen E.ON und HanseWerk.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie sich ins Klageregister eintragen, verjähren Ihre Ansprüche nicht.

Damit Sie über den Verlauf der Verfahren auf dem Laufenden bleiben, können Sie sich schon jetzt für die News-Alerts des vzbv anmelden.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.