Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Stand:
Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Firma SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt. Der Grund: Das Unternehmen verlangt eine Gebühr für die Nutzung eines Online-Formulars zum Rundfunkbeitrag, ohne auf die Kosten deutlich hinzuweisen.
  • Das Unternehmen hat zwischenzeitlich angekündigt, die Widerrufe der Verbraucher:innen in vielen Fällen zu akzeptieren. Wenn Sie den Widerruf erklären und die Gebührenforderung zurückweisen bzw. bereits gezahlte Entgelte erstattet verlangen möchten, nutzen Sie gerne unsere Musterbriefe am Ende dieses Artikels.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage für die Verbraucher:innen eingereicht, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung besteht.
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Zahlreiche Beschwerden zum vermeintlichem Serviceportal

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals "Service Rundfunkbeitrag" abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wurde bis vor Kurzem – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach "Rundfunkbeitrag", "Rundfunkgebühr", "GEZ" und ähnlichen Begriffen suchte.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 Euro verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen. Bis Mitte Juli sind nach Schätzungen des vzbv bereits mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Seite hereingefallen.

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Was sind die Hintergründe für die Abmahnung von SSS-Software Special Service?

 

Anlass der Abmahnungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und des vzbv sind zahlreiche Beschwerden von Verbraucher:innen, die auf die Masche des Unternehmens SSS-Software Special Service GmbH reingefallen sind. Für die auf der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag berechnet der Anbieter eine Gebühr von 29,99 Euro.

Der Hinweis auf diese Kosten ist allerdings nicht deutlich genug und wird von vielen Verbraucher:innen deswegen übersehen. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass die Informationen zum Preis "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" erfolgen müssen. Dies ist nach Auffassung der Rechtsexpert:innen der Verbraucherzentrale auf www.service-rundfunkbeitrag.de nicht der Fall. Unter anderem deswegen hat der vzbv bereits eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber der Seite eingereicht.

Zudem verzichten Verbraucher:innen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSS-Software Special Service GmbH auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Auffassung der abmahnenden Verbraucherzentrale können die Verbraucher:innen trotz dieses Verzichts den Widerruf erklären, wenn sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung war ebenfalls Gegenstand der Abmahnungen und führten bereits zu einer Unterlassungserklärung durch das Unternehmen. Nach Anbieter-Auskunft wurden die Angaben zum Widerrufsrecht in den AGB unter www.service-rundfunkbeitrag.de erst zum 28. Juni 2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften geändert.

Das Unternehmen hat auf weiteren Druck des vzbv außerdem angekündigt, nun die Widerrufe von den Verbraucher:innen zu akzeptieren, die noch mit der alten Widerrufsbelehrung informiert wurden. Für die Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben, gibt es damit einen sehr einfachen Weg, um die Forderung zurückzuweisen und Erstattung zu verlangen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage für die Verbraucher:innen eingereicht, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung besteht.

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So reagieren Sie, wenn Sie auf Service-Rundfunkbeitrag.de hereingefallen sind

 

Option 1)

Wenn Sie das kostenpflichtige Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben und noch keine Bestätigung des Widerrufs erhalten oder den Widerruf noch nicht erklärt hat, können Sie durch einfachen Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de die Forderung zurückweisen und gegebenenfalls Erstattung verlangen. Bitte nutzen Sie folgenden oder einen vergleichbaren Text:

Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.

[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]

Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

[Kontodaten ergänzen]

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Option 2)

Verbraucher:innen, die www.service-rundfunkbeitrag.de ab dem 28. Juni 2024 genutzt und dafür eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit diesem Musterbrief zurückweisen. Im Falle weiterer Fragen berät Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.

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Davor warnen die Verbraucherzentralen

 Die unter www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene, kostenpflichtige Dienstleistung bietet keinerlei Vorteile gegenüber dem offiziellen und kostenlosen Angebot des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale Bundesverband klagt wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Deswegen klagt Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung. Der vzbv prüft außerdem eine Sammelklage und sucht Betroffene.

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.