Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich abgeschlossen, der Verbraucher:innen ein früheres Vertragsende und günstigere Preise für Strom und Gas verspricht.
  • Die Unternehmen haben sich verpflichtet, bisherige Rechnungen zu korrigieren und Guthaben zu erstatten.
  • Nach dem Vergleich bekommen Kund:innen nun teilweise vierstellige Beträge zurück. Wichtig ist, dass Sie bis Ende Dezember aktiv werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich gegenüber Ihrem Anbieter auf den Vergleich berufen. Der Vergleichs-Check hilft dabei.
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Einigung mit nowenergy, primastrom und voxenergie


Der Vergleich zwischen dem vzbv und den Energieunternehmen primastrom, voxenergie und nowenergy bietet eine klare und schnelle Lösung für Verbraucher, die von unzulässigen Geschäftspraktiken betroffen waren. Viele Kunden hatten sich über überhöhte Preise, zurückgewiesene Widerrufe und unangemessen lange Vertragslaufzeiten beschwert. Dank des Vergleichs verpflichten sich die Unternehmen nun, diese Missstände zu beheben und den betroffenen Verbrauchern gerechtere Bedingungen zu bieten.

Die Vergleichsvereinbarungen umfassen mehrere zentrale Punkte:

  1. Eigenmächtige Preiserhöhungen: Die Unternehmen haben in der Vergangenheit die Preise für Strom und Gas eigenmächtig erhöht, oft trotz bestehender Preisgarantien. Diese Preiserhöhungen werden aufgrund des Vergleiches teilweise rückgängig gemacht. Die Verträge werden zu deutlich günstigeren Preisen abgerechnet: Strompreise liegen zwischen 32 und 44 Cent pro Kilowattstunde (kWh), während die Gaspreise zwischen 9 und 12 Cent pro Kilowattstunde betragen. Diese neuen Preise sind erheblich niedriger als die zuvor einseitig erhöhten Tarife.
  2. Widerrufe: Viele Verbraucher hatten Probleme damit, dass ihre Widerrufe als verspätet zurückgewiesen wurden. Der Vergleich sieht vor, dass Widerrufe nun auch rückwirkend akzeptiert werden, sofern sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss erklärt wurden. Je nach Widerrufsbelehrung gelten spezifische Preise. So werden die Strompreise im besten Fall auf 27 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt und die Gaspreise auf 7 Cent pro Kilowattstunde.
  3. Kündigungen: Auch bei Kündigungen gab es erheblichen Ärger. Einige Kunden erhielten erst Kündigungstermine weit in der Zukunft, teilweise für das Jahr 2027. Der Vergleich sorgt nun dafür, dass die Verträge grundsätzlich maximal 24 Monate ab Vertragsschluss laufen dürfen. Für Kündigungen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingehen, gelten zudem reduzierte Preise von 35 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 11 Cent pro Kilowattstunde für Gas.
  4. Preissenkungsangebote: Einige Kunden erhielten Angebote, die irreführend mit „Preissenkung“ überschrieben waren, obwohl die darin enthaltenen Preise über teilweise über den berechtigten Preisen und auch weit über dem Marktdurchschnitt lagen. Auch wenn Verbraucher:innen dieses Angebot annahmen, können sie aufgrund des Vergleiches eine Herabsetzung des Preises erreichen. Der Vergleich deckelt die Preise auf 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas. 
    Die aufgrund des Vergleiches geltenden Preise liegen teilweise mehr als 80 Prozent unter den Preisen, die primastrom, voxenergie oder nowenergy zuvor berechnet haben.

Wie profitiere ich von dem Vergleich?

Wichtig: Wenn Sie von dem Vergleich profitieren wollen, müssen Sie sich bis zum 31. Dezember 2024 an das jeweilige Unternehmen wenden. Das geht ganz einfach per E-Mail. In dieser E-Mail müssen Sie die für Ihren Sachverhalt relevanten Angaben machen. Sie können dann Geld zurückerhalten.

Der vzbv bietet für die Erstellung der E-Mail einen Vergleichs-Check an. In diesem Vergleichs-Check beantworten Sie ein paar einfache Fragen zu Ihrem Vertrag und erfahren, was Sie von dem jeweiligen Unternehmen aufgrund des Vergleiches beanspruchen können und was Sie tun müssen, um das Geld zu erhalten. Im Vergleichs-Check sehen Sie, wer wie profitieren kann. 

Von einigen Kund:innen, die sich auf den Vergleich berufen haben, hat der vzbv positive Rückmeldungen bekommen:

  • Frank K. aus Brandenburg, Erstattung: 3.912 Euro, Anbieter: primastrom (Gas) 
  • Petra O. aus dem Saarland, Erstattung: 3.088 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
  • Walter J. aus Baden-Württemberg, Erstattung: 115 Euro, Anbieter nowenergy (Strom)
  • Andreas R. aus Niedersachsen, Erstattung: 2.846 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)
  • Sigrun S. aus Brandenburg, Erstattung: 1.796 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)

Darum klagte der vzbv gegen primastrom und voxenergie

Teilweise nehmen Anbieter steigende Energiepreise zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen eigenmächtig zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH hatten Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das war bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.

In den Verträgen von primastrom und voxenergie waren dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr war teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die einseitig vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie waren daher aus Sicht des vzbv unzulässig. Daher führte er Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Unternehmen.

Die beiden Klagen hatte der vzbv bereits im Februar 2024 wegen eines erfolgreichen Vergleichs zurückgenommen. Der Vergleich aus dem August 2024 erweitert die Rechte der Kund:innen nochmals deutlich. Insoweit wird der vzbv auch keine weitere Sammelklage gegen die Unternehmen anstreben. 

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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