vzbv und Mercedes lassen Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfolgt die Rechte von Mercedes-Kund:innen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte unter anderem festgestellt, dass Mercedes in seinen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hatte. Hinsichtlich der Euro-5 Modelle verneinte es aber einen Vorsatz.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) kann einige Zeit dauern.
  • Betroffene können sich für die Klage nicht mehr an- oder abmelden.
  • Angemeldete Verbraucher:innen brauchen nichts zu unternehmen. Deren Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.
Off

Im Streit um unzulässige Abschalteinrichtungen gehen der vzbv und Mercedes in die letzte Instanz.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. März 2024 erzielte der vzbv bereits einen Teilerfolg für die Mercedes-Kund:innen. Da das Urteil aber hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, lässt er das Urteil vom BGHnachprüfen. Da Mercedes auch teilweise unterlegen ist, hat das Unternehmen ebenfalls Revision eingelegt.

Die Prüfung des BGH kann einige Zeit dauern. Für angemeldete Verbraucher:innen besteht kein Handlungsbedarf: ihre Anmeldung zur Klage gilt weiter. Ihre Ansprüche können nicht verjähren, solange das Verfahren andauert. Neue Anmeldungen zu dem Verfahren sind nicht mehr möglich.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.