Wichtige Rechenwerte in der Sozialversicherung

Stand:
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
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Stand: Januar 2025

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätzebundesweit
Allgemeiner Beitragssatz14,60 Prozent
Beitragssatz Arbeitgeberanteil7,30 Prozent
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil7,30 Prozent
Zusatzbeitragssatz
(je nach Personengruppe anteilig oder nur vom Mitglied zu tragen)
Kassenindividuell, durchschnittlich 2,5 Prozent
Beitragssatz für Studierende u.a.10,22 Prozent
  
Beitragsbemessungsgrenze 202462.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 202566.150 Euro/jährlich
5.512.50 Euro/monatlich
  
Versicherungspflichtgrenze 202469.300 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 202573.800 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
62.100 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2025
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
66.150 Euro/jährlich

 

Einkommensgrenzen für die Familienversicherungbundesweit
Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes / Kinder** 2024535 Euro/monatlich

Soziale Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätzebundesweit
Beitragssatz***3,6 Prozent
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab dem Alter von 23****4,2 Prozent
Beitragsabschlag bei 2 Kindern0,25 Prozent
Beitragsabschlag bei 3 Kindern0,5 Prozent
Beitragsabschlag bei 4 Kindern0,75 Prozent
Beitragsabschlag bei 5 und mehr Kindern1,0 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 202462.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 202566.150 Euro/jährlich
5.512,50 Euro/monatlich

Gesetzliche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und BeitragssätzeWestOst
Beitragssatz18,60 Prozent18,60 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 202490.600 Euro/jährlich89.400 Euro/jährlich
Beitragsbemessungsgrenze 202596.600 Euro/jährlich96.600 Euro/jährlich

Arbeitslosenversicherung

BeitragssätzeWestOst
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 20222,6 Prozent2,6 Prozent

 

* zzgl. kassenindividuellen Zusatzbeitrag; Bemessungsgrundlage ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende.
Für freiwillig versicherte Studierende gelten abweichende Beitragssätze. Informieren Sie sich in diesen Fällen bei Ihrer Krankenkasse.

** hat das Kassenmitglied einen mit dem Kind verwandten Ehegatten bzw. Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss als zusätzliche Bedingung für die Familienversicherung des Kindes die Höhe der regelmäßigen Einkünfte beider Ehegatten geprüft und miteinander verglichen werden (vgl. § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 5).

*** Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer;innen teilen sich den Betrag, abweichende Regelung in Sachsen; Bemessungsgrundlage für Studierende ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende

**** gilt nicht für vor 1940 geborene Rentner, für Wehr- und Zivildienstleistende oder für Beziehende von Arbeitslosengeld II

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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.