Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig

Stand:
Eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für eine Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig, urteilte der BGH.
Karten von Eventim

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektronisch zugeschickte Eintrittskarten zu Hause auszudrucken, darf nichts zusätzlich kosten.
  • Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 geurteilt – es ging um den Händler Eventim.
  • Nach Ansicht der Verbraucherzentralen muss Eventim nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" zurückzahlen.
  • Betroffenen bieten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief.
Off

Ticketkäufer:innen haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine "print@home"-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt.

Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangte für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro – und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Der BGH hat im August 2018 in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale NRW entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).

Nach unserer Ansicht sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. Zusätzlich finden Betroffenen hier auch einen Musterbrief, mit dem sie zur Rückzahlung auffordern können. Das Urteil hat aus unserer Sicht grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.

Sie haben Ärger mit Tickets für Veranstaltungen? 

Unser interaktives Tool hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.