Kunden müssen sperrige Ware nicht zur Reparatur zurückschicken

Stand:
Wer sperrige oder schwer zu transportierende Dinge kauft, muss sie nicht zurückschicken, wenn sie mangelhaft sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Frau hinter kaputter Waschmaschine

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ist gekaufte Ware defekt, können Sie sie reklamieren.
  • Bei schweren oder sperrigen Gegenständen, die sich nur mit Aufwand verschicken lassen, können Sie eine Reparatur vor Ort vom Händler verlangen.
  • Allerdings hat der EuGH in seinem Urteil auch Einschränkungen vorgesehen.
Off

Ein Mann hatte per Telefon ein fünf Mal sechs Meter großes Partyzelt bestellt, das aus seiner Sicht kaputt war. Die reklamierten Mängel wollte die Herstellerfirma nicht anerkennen, der Kunde zog vors Amtsgericht Norderstedt. Das stellte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage, ob der Kunde das Zelt zurück schicken müsse oder zum Beispiel darauf bestehen könne, dass der Mangel vor Ort beseitigt wird.

Die Luxemburger Richter stärken die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern. Denn sie urteilten nun (Az. C-52/18): Wenn mit dem Transport von mangelhaften Waren, die etwa im Internet oder per Telefon gekauft wurden (so genannte Fernabsatzgeschäfte) erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich um die Mangelbehebung kümmern. Heißt: Kunden müssen sehr schwere, große oder zerbrechliche Produkte mit Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Vielmehr müsse sich der Händler um die Abholung oder Reparatur vor Ort kümmern.

Aber der EuGH ließ einige Details offen. So komme es grundsätzlich bei Einzelfallentscheidungen auf die Gerichte der EU-Staaten an, den Ort zu bestimmen, an dem Waren zurückgegeben oder ausgebessert werden müssen. Wenn dem Kunden doch eine Rücksendung zuzumuten sei, dürfe er nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. 

Allerdings kann es im EU-Recht in Ordnung sein, dass er die Rücksendekosten vorstreckt – sofern sie nicht so hoch sind, dass sie ihn von einer Rücksendung abhalten würden. Im deutschen Recht ist ein Transportkostenvorschuss zugunsten von Verbraucher:innen vorgesehen.

Wenn Sie eine Telefon- oder Online-Bestellung widerrufen und die Ware mangelfrei ist, darf der Händler weiterhin verlangen, dass Sie die Rücksendekosten zahlen.

Auch den Fall, dass Händler ihren Pflichten nicht nachkommen, haben die EuGH-Richter bedacht. Dann können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld (sofern schon gezahlt) zurückfordern. Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es auch, Ihnen den richtigen Ort für die Nacherfüllung zu nennen.

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.