Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Stand:
Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Lebensversicherung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Sanierungsplan des Unternehmens ist gescheitert, die zuständige luxemburgische Finanzaufsicht CAA hat die Liquidierung des Unternehmens angestoßen.
  • Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ist nicht zuständig.
  • Versicherungsprämien werden nicht mehr eingezogen.
  • Der eingesetzte Insolvenzverwalter wird die Versicherungsnehmer anschreiben.
On

Inwiefern sind deutsche Verbraucher:innen von der Insolvenz betroffen?

Bereits am 19. Juli 2024 hatte die Muttergesellschaft mit Sitz in Deutschland Insolvenz angemeldet. Am selben Tag erklärte auch die Luxemburger Tochter FWU Life Insurance Lux S.A., dass sie die Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen könne. Das Tochterunternehmen hat auch über seine Niederlassung in Deutschland fondsgebundene Lebensversicherungen vertrieben. Allerdings ist Sitz des Lebensversicherers in Luxemburg. 

Da das Unternehmen nicht in Deutschland sitzt, ist nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Aufsicht zuständig, sondern die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA). Die CAA hat bereits ein Auszahlungsverbot erlassen, um Versicherungsnehmer:innen zu schützen. 

Greift in diesem Fall das deutsche Sicherungssystem Protektor?

Um Versicherte im Falle einer Insolvenz eines Lebensversicherers zu schützen, gibt es in Deutschland seit 2002 die Protektor Lebensversicherungs-AG. Ist ein deutscher Lebensversicherer zahlungsunfähig, werden betroffene Verträge von der Protektor Lebensversicherungs-AG übernommen und fortgeführt.

Da die  FWU Life Insurance Lux S.A. ihren Sitz jedoch nicht in Deutschland hat, sondern in Luxemburg, greift die deutsche Sicherungseinrichtung nicht. 

Was kann ich als Betroffene:r jetzt tun?

Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) hat das Vermögen der Versicherungsgesellschaft vorerst eingefroren. Für Versicherungsnehmer:innen bedeutet dies, dass vertragliche Leistungen vorerst nicht ausgezahlt werden. 

Die von der Aufsichtsbehörde ergriffenen Schutzmaßnahmen sollen nach deren Auskunft "eine faire Behandlung der Versicherungsnehmer und Begünstigten gewährleisten". 

Am 22. Januar 2025 hat die CAA schließlich den Sanierungsplan für gescheitert erklärt und die Liquidierung des Unternehmens beantragt. In diesem Zusammenhang wurde auch der Einzug von Versicherungsprämien von Versicherungsnehmern ausgesetzt. Weitere Versicherungsprämien darf die FWU Life Insurance Lux S.A. nicht mehr einziehen. 

Unklar ist bisher, wie sich das auf eine etwaige Höchststandsicherungsgarantie auswirkt beziehungsweise inwieweit diese überhaupt noch greift. Betroffene Versicherungsnehmer:innen können momentan nur abwarten.

Betroffene werden angeschrieben

Die CAA hat inzwischen mitgeteilt, dass die Versicherungsnehmer der FWU Life Insurance Lux S.A. bis spätestens zum 31. Juli 2025 ein Schreiben des Insolvenzverwalters an die zuletzt bekannte Anschrift erhalten werden. 

Dieses Schreiben soll eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung und ein Informationsschreiben enthalten. Die Versicherungsnehmer müssen eine Forderungsanmeldung bis spätestens zum 31. Januar 2028 zurücksenden.  

Wenden Sie sich mit individuellen Fragen an die FWU Life Insurance Lux S.A., gegebenenfalls kann Ihnen auch Ihr Vermittler Auskunft geben. Die BaFin hat unter der Telefonnummer 0800 / 21 00 500 ein Verbrauchertelefon für betroffene Versicherungsnehmer:innen geschaltet. 

Aktuelle Informationen gibt es in englischer Sprache in den FAQ der CAA und auf den Seiten der BaFin. Informationen zur Insolvenz finden Sie auch auf den Seiten der FWU. Zur österreichischen Tochter FWU Life Insurance Austria AG informiert die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.