Musterfeststellungsklage gegen Superfit Sportstudios

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen SuperFit geklagt. Die Studios waren während der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 für neun Monate geschlossen. Trotzdem verlangte das Unternehmen weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. Das Verfahren ist durch Urteil vom 29. August 2022 beendet.
On

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen SuperFit geklagt. Die Studios waren während der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 für neun Monate geschlossen. Trotzdem verlangte das Unternehmen weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. Das Verfahren ist durch Urteil vom 29. August 2022 beendet.

Termine

  • Donnerstag, 4. November 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die SuperFit Sportstudios (EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH) beim Kammergericht Berlin ein.
  • Montag, 6. Dezember 2021
    Verbrauer:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Montag, 7. Februar 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Montag, 29. August 2022
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen konnten ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Montag, 29. August 2022
    Prozessende
    Das Verfahren ist durch Anerkenntnisurteil beendet.

     


Häufig gestellte Fragen

Gibt es schon ein Urteil?

Ja, das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung am 29. August 2022 ein Urteil erlassen. SuperFit Sportstudios hatten ein Anerkenntnis abgegeben. Beachten Sie auch die News zum Urteil gegen SuperFit.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Nein. Die Anmeldung oder Abmeldung im Register für die Klage war nach Auffassung des vzbv jedenfalls noch bis Ablauf des 29. August 2022 (Montag) möglich. Nach diesem Termin war eine Eintragung mehrere Wochen technisch weiterhin möglich. Es ist aber unklar, ob sie dann noch fristgerecht war. Diese Frage können wir im Rahmen dieses Verfahrens nicht klären. Eine Eintragung nach dem (abgesagten) Termin der mündlichen Verhandlung kann nicht schaden. Ob sie nützt, kann nicht garantiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Teilnahme an der Klage. Aber auch ohne Anmeldung zur Klage können Sie Ihre Ansprüche gegenüber SuperFit geltend machen. Nähere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Warum ist die mündliche Verhandlung ausgefallen?

Die Beklagte hat kurzfristig ein Anerkenntnis erklärt. Daraufhin hat das Gericht die mündliche Verhandlung abgesagt und ein Urteil erlassen. Eigentlich war der erste Termin der mündlichen Verhandlung für den 29. August 2022 vorgesehen.

Wann ist mit Zahlungen von SuperFit zu rechnen?

Das Unternehmen hat angeben, dass es schon Zahlungen geleistet hätte. Falls Sie noch keine Zahlung erhalten haben, fordern Sie SuperFit gerne dazu auf. Sie können dafür den Text des Musterbriefs „SuperFit“ anpassen und verwenden. Aus dem Urteil folgt keine unmittelbare Zahlungspflicht.

Wie hoch ist der Betrag den ich fordern kann?

Grundsätzlich können Sie die Rückzahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge für Zeiten der Corona-bedingten Schließungen fordern. Der Betrag hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:

  • Dauer der Schließungen, während Ihr Vertrag noch lief
  • Höhe des monatlichen „Mitgliedsbeitrages“
  • Eventuell von Ihnen bereits einbehaltene „Mitgliedsbeiträge“

Möglicherweise wird SuperFit auch Gutscheine oder Laufzeitverlängerungen, die Sie als Ausgleich für Schließzeiten erhalten haben, anrechnen. Sofern Sie sich nicht aktiv und ausdrücklich dafür entschieden haben, halten wir eine Anrechnung grundsätzlich nicht für zulässig.

Sofern SuperFit von Ihnen Mahngebühren oder Inkassokosten für Zeiträume in denen Sie aufgrund der Schließungen nicht gezahlt haben, verlangt hat, können Sie auch diese zurückverlangen.


Aktuelle Meldung zur Klage

Umfrage zu Verfahren gegen SuperFit: Verbraucher:innen sind zufrieden

Die Klage gegen SuperFit Sportstudios endete zügig und erfolgreich mit einem Urteil nach etwa neun Monaten Verfahrensdauer. Wirksam zur Klage angemeldete Verbraucher:innen erhielten die während der pandemiebedingten Schließzeiten unrechtmäßig gezahlten Beiträge zurück. Eine Umfrage des vzbv unter den Abonnent:innen des News-Alerts zur Klage ergab, dass sie mit dem Verfahren und den Angeboten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) überwiegend zufrieden sind.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.