Mein Flug endete am falschen Flughafen: Bekomme ich eine Entschädigung?

Stand:
Entschädigung, Ersatz oder weniger zahlen? Was Sie vor Ort tun können, wenn Sie auf einem anderen Flughafen als ursprünglich vorgesehen landen sollen.
Flugzeug bei der Landung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Fluglinie muss eine Beförderung zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel oder einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort organisieren.
  • Gegebenenfalls kann der Reisepreis gemindert werden.
Off

Was kann ich vor Ort tun?

  • Erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reiseveranstalter, wie die Weiterreise erfolgen soll.
  • Falls Sie für die Weiterreise auf sich gestellt sind, sammeln Sie Quittungen, Gutscheine, Ersatztickets und Fotos (z.B. vom abweichenden Flughafen) – dies kann bei späteren Forderungen bzw. Abrechnungen wichtig sein. Kontaktieren Sie auch andere Reisende und tauschen Sie Kontaktdaten.

Bietet die Fluggesellschaft Ihnen eine Alternativbeförderung zu einem Flughafen an, der von der ursprünglichen Buchung abweicht, ist sie verpflichtet, entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel oder zu einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort, z.B. einem Hotel, Ihrem Wohnsitz, einem Bahnhof oder Hafen zu organisieren.

Kommen wegen eines Problems mit einem Flug Ausgleichszahlungen in Betracht, ist für deren Höhe oft die Dauer der Verspätung am Endziel maßgeblich. Zur Berechnung dieses Zeitraums kommt es darauf an, wann Sie das Ziel Ihrer ursprünglichen Buchung bzw. den nachträglich vereinbarten Zielort erreicht haben.

In diesen Artikeln finden Sie weitere Informationen:

Reisepreisminderung bei Pauschalreisen

Bei einer Änderung des Zielflughafens im Rahmen einer Pauschalreise kann für die gesamte Dauer der Verzögerung der Reisepreis gemindert werden. Eine Orientierungshilfe zur Ermittlung des Prozentsatzes, den Sie gegebenenfalls vom Reiseveranstalter zurückverlangen können, finden Sie in einer ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln.

Eine Schlange von Menschen steht vor einem Schalter am Flughafen.

Probleme beim Fliegen und die Fluggesellschaft hilft nicht?

Hatten Sie in den letzten Monaten nach großen Verspätungen oder Ausfällen bei einem Ihrer Flüge Probleme, ihre Rechte bei der Fluggesellschaft geltend zu machen? Schildern Sie uns Ihren Fall!

Schlange am Flughafenschalter

Fluggastrechte: Was man bei Flugärger tun kann

Flug verspätet, gestrichen, umgebucht oder Probleme mit dem Gepäck: Wir sagen Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Probleme auftreten.

Fluggastrechte: FAQ

Was besagt die Fluggastrechteverordnung und welche Ansprüche habe ich bei Flugärger? Die Übersicht zum Nachschlagen und Orientieren - Fragen und Antworten zum Recht beim Fliegen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.