Klage gegen IBERIA Líneas Aéreas de España S.A. Unipersonal

Steuern und Gebühren müssen neben dem Flugpreis ausgewiesen werden. Dies ist nicht der Fall.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
52 O 169/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

IBERIA Líneas Aéreas de España S.A. Unipersonal
C/ Martínez Villergas 49
28027 Madrid
Spanien

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Berufungsverfahren läuft vor dem Kammergericht Berlin zum Aktenzeichen 5 U 22/25