Gesundheitsdaten

Dabei handelt es sich um Angaben zu Ihrem oder dem Gesundheitszustand von Angehörigen, z. B. zu Krankheiten, Behinderungen oder Schwangerschaft.
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Die Verarbeitung dieser Daten darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.

Tatsächlich benötigen wir in vielen Fällen keine Gesundheitsdaten, um mit Ihnen zu kommunizieren, Sie zu beraten oder außergerichtlich zu vertreten.

Bitte sehen Sie daher bei Ihrer Kontaktaufnahme von Angaben ab, aus denen sich Rückschlüsse auf Ihren oder den Gesundheitszustand von Angehörigen ziehen lassen, bzw. reichen Sie uns nur Unterlagen ein, die Sie um diese Daten bereinigt haben. Sollten für die Bearbeitung Ihres Anliegens Gesundheitsdaten von Bedeutung sein, werden wir sie um deren Übermittlung und Ihre Einwilligung in deren Verarbeitung bitten.

Lassen Sie uns dennoch unaufgefordert Gesundheitsdaten zukommen, gehen wir von Ihrem Einverständnis damit aus, dass wir die Daten speichern und zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.