Selbstlernangebote zum Thema Vertrag (Test Content Blocker)

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Hier finden Sie spannende Selbstlernangebote rund um das Thema Vertrag.
Hände einer Schülerin tippen auf einem Laptop, daneben steht eine Tasse Tee.
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Diese digitale Selbstlernmaterial vermittelt Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufen 8 Kenntnisse zum allgemeinen Vertragsrecht mit dem Schwerpunkt Kaufvertrag. Sie erfahren, dass im täglichen Leben verschiedene Vertragsarten eine Rolle spielen, wie diese zustande kommen können und welche Bedeutung die Geschäftsfähigkeit hat.

Technische Voraussetzungen:

  1. Eine Internetverbindung, z.B. über das WLAN der Schule
  2. Internetfähige PCs, Schultablets oder private Endgeräte (BYOD) zur Nutzung durch die Schüler/-innen

Selbstlernangebot zum Vertragsrecht: Was ist ein Vertrag?

Das Selbstlernangebot ist noch deaktiviert, damit keine unerwünschte Datenübertragung zu h5p.org stattfindet. Mit dem Klicken auf dieses Selbstlernangebot können Daten an H5P übermittelt werden, zu deren Art, Umfang und Verwendungszweck wir keine Auskünfte geben können.

Aussagen zu Verträgen - Welches Zitat stimmt?

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Zwischen den Selbstlernangeboten kann Text  stehen, der die nächste Übung erklärt oder die vorherige Übung abmoderiert.

Memory-Spiel zu verschiedenen Vertragsarten

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Selbstlernangebot zum Vertragsrecht: Wie kommen Verträge zustande?

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Plakat zum Thema Vertragsabschluss

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BMUV-Logo

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.