Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie Waren bei Onlineshops im Ausland bestellen, müssen Sie mit zusätzlichen Steuern, Zollgebühren und hohen Versandkosten rechnen.
- Bei Problemen mit dem Händler gilt möglicherweise anderes Recht als in Deutschland.
- Beim Onlineshopping in einem Land der EU gelten weitgehend die gleichen Rechte.
- Informieren Sie sich im Zweifel direkt beim Händler und beim Zoll.
Bei einem Einkauf innerhalb der EU gelten – zum Beispiel aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte – weitgehend die gleichen rechtlichen Bedingungen. Es müssen beispielsweise die beschriebenen Informationspflichten erfüllt werden, wonach Sie der Verkäufer auf anfallende Zusatzkosten hinweisen muss. Zudem besteht unter den genannten Voraussetzungen EU-weit ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einfuhrzölle fallen in der Regel nicht an. Verbrauchssteuern fallen nur bei einzelnen Produkten wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren an.
Welches Recht ist anwendbar?
Bei Einkäufen außerhalb der EU kommt es hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auf den konkreten Einzelfall an. Zunächst kann das Recht eines bestimmten Staates gewählt werden - zwingende Rechte wie Widerruf und Gewährleistung dürfen dadurch aber nicht nachteilig geändert werden. Ansonsten ist maßgeblich, ob der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit auf den Mitgliedstaat des Verbrauchers „ausgerichtet“ hat. Das geschieht z.B. durch Werbung über Medien im Staat des Verbrauchers (Zeitungsanzeigen, Fernsehsendungen).
Bei Onlineshops kommt es stark auf die jeweilige Homepage an. Es gibt dabei verschiedene Indizien, die alleine nicht unbedingt ausreichen:
- Welche Top-Level-Domain hat die Webseite?
- Beschreibt der Unternehmer die Anfahrt von Ihrem Staat zu seinem Unternehmenssitz?
- Ist eine Telefonnummer mit deutscher Vorwahl angegeben?
- Kann man in deutscher Sprache bestellen und sind die Preise in Euro angegeben?
Aus diesen Kriterien kann sich ergeben, dass deutsches Recht anwendbar ist. Dies zu beurteilen, ist mitunter kompliziert.
Informieren Sie sich daher direkt beim Händler über dessen Bedingungen und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Kalkulieren Sie mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware mit ein: Beträgt der Warenwert inklusive Versandkosten nicht mehr als 150 Euro, fallen zwar in der Regel Einfuhrumsatzsteuer (für gewöhnlich 7 oder 19 Prozent), aber keine Zölle an. Darüber hinausgehend sind regelmäßig sowohl Zölle als auch Steuern fällig. Da die zu zahlenden Zölle und Steuern je nach Warenwert und Produktart variieren, sollten Sie sich vor der Bestellung beim Zoll über die Formalitäten informieren. Beachten Sie auch, dass für einige Waren Einfuhrverbote bestehen.
Direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.