Wertpapierdepot: So führen Sie es, so können Sie es wechseln

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Viele Verbraucher:innen schrecken davor zurück, mit Ihrem Depot von einer Bank zur anderen zu wechseln. Doch der Wechsel ist weniger kompliziert als gedacht. Wir erklären, wie der Depotwechsel abläuft, worauf Sie dabei zu achten sollten.
Münzstapel und Taschenrechner

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein häufiger Grund, warum Verbraucher:innen ihr Depot auf eine andere Bank übertragen möchten, ist die Höhe der Gebühren.
  • Sie können viel Geld sparen, wenn Sie von Ihrer Bank zu einem kostengünstigeren Anbieter wechseln, etwa bei Ausgabeaufschlägen für Investmentfonds oder Transaktionsgebühren für Börsengeschäfte.
  • Der Wechsel zu einer anderen Bank ist grundsätzlich kostenlos.
  • Erfahren Sie hier, wie der Übertrag des Depots von einer Bank zur anderen funktioniert.
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Was kostet der Wechsel des Depots?

Für Sie als Verbraucher:in fallen beim Wechsel des Depots keine Kosten an. Im Gegenteil: Oft locken Banken mit Wechselprämien neue Kund:innen an.

Ihre alte Bank darf Ihnen keine Gebühren für den Wechsel in Rechnung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 entschieden. Grund für das Gebührenverbot: Die Bank kommt beim Depotwechsel nur ihrer gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere nach, die sie im Auftrag des Kunden verwahrt hat.

Trotzdem kann es passieren, dass die neue Bank Ihnen bei bestimmten Sachverhalten Gebühren von Dritten in Rechnung stellt. Dies wäre zum Beispiel denkbar, falls sich wegen des Depotwechsels die Lagerstelle für ausländische Wertpapiere ändert. Prüfen Sie daher nicht nur genau, welche Wertpapiere Sie besitzen, sondern auch, ob die neue Bank solche Fremdkosten an Sie weiterleiten würde. 

Wie lange dauert die Übertragung von Wertpapieren von einem Depot aufs andere?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist darauf hin, dass Depotaufträge grundsätzlich unverzüglich ausgeführt werden müssen. Ein Depotwechsel soll demnach längstens 3 Wochen dauern. Denken Sie daran, dass Sie so lange keine Verkäufe tätigen können, bis der Übertrag beendet ist.

Was muss ich tun, um das Depot zu wechseln?

Eigentlich nur zwei Dinge: Sie müssen ein neues Depot eröffnen und dann mithilfe eines auf Papier oder im Internet verfügbaren Formulars den Wechsel beantragen. Das können Sie sowohl bei Ihrer alten als auch bei Ihrer neuen Bank tun. Auch der Übertrag von einem Depot zu einem anderen Depot bei der gleichen Bank ist möglich.

Bei der Suche nach dem passenden Depot kann Ihnen die Checkliste "Kriterien zur Auswahl des Wertpapierdepots" der Verbraucherzentralen helfen. Beim Wechsel selbst unterstützt Sie unsere Checkliste "Schritt für Schritt zum neuen Wertpapierdepot".

Depotauszug lesen: Was bedeuten die einzelnen Einträge?

Als Privatanleger bekommen Sie von Ihrer Bank einmal im Jahr einen Depotauszug. Darin sind alle Anlageprodukte aufgeführt, die Sie in Ihrem Wertpapierdepot haben - von A wie Aktie bis Z wie Zertifikat. Den Depotauszug bekommen Sie entweder mit der Post oder per Mitteilung übers Internet.

Für viele Verbraucher:innen ist der Depotauszug aber auch verwirrend. Das sind die häufigsten Abkürzungen in Ihrem Depotauszug und ihre Bedeutung.

BedeutungAbkürzung
AktiengesellschaftAG
Allgemeine GeschäftsbedingungenAGB
AbgeltungssteuerAGS
Anlage bei Steuererklärung: Einkünfte auf KapitalvermögenAnlKAP
AusgabeAusg.
Internationale BankleitzahlBIC
BankleitzahlBLZ
Deutsche MarkDM oder DEM
DepotgesetzDepotG
EinkommensteuergesetzEStG
EuroEUR
Gewinn und VerlustG & V
GeschäftsnummerGesch.-Nr.
GirosammelverwahrungGirosammel
Gesellschaft mit beschränkter HaftungGmbH
Internationale KontonummerIBAN
InvestmentgesetzInvG
InvestmentsteuergesetzInvSTG
Internationale WertpapieridentifikationsnummerISIN
KapitalanlagegesellschaftKAG
KapitalanlagegesetzbuchKAGB
KapitalverwaltungsgesellschaftKVG
Gesetz über KapitalanlagegesellschaftenKAGG
Kommanditgesellschaft auf AktienKGaA
KontonummerKto. oder Kto-Nr.
Mehrwertsteuer, juristisch korrekt: UmsatzsteuerMwST
ReferenznummerRef.-Nr.
US-DollarUSD oder US-$
Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genanntUst
UmsatzsteuergesetzUstG
StückzahlST
Wertstellungstag, Tag der GeschäftserfüllungValuta
Vermögenswirksame LeistungVL
WährungWHR
WertpapierkennnummerWKN
ZinsabschlagsteuerZaSt

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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