Mein Kind wird 18: Was ändert sich bei Versicherungen?

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Von der Krankenversicherung bis zur Handyversicherung: Mit dem 18. Lebensjahr ist es wichtig, den Versicherungsschutz anzupassen. Hier erfahren Sie, was jetzt wichtig ist.
Handy fällt runter und ist kaputt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit dem 18. Lebensjahr stellen viele Versicherer auf den Erwachsenentarif um.
  • Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Nachwuchs, ob alle notwendigen Versicherungen bestehen und an welcher Stelle es sinnvoll und möglich ist, Tarife anzupassen.
  • Um Geld zu sparen, macht es oft Sinn, Ihr Kind während der Ausbildung noch mit über einen Familientarif mitzuversichern. Kontaktieren Sie hierzu Ihren jeweiligen Versicherer.
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Welche Versicherungen braucht mein Kind?

Private Haftpflicht- sowie Krankenversicherung sind ein Muss für Jeden. Empfehlenswert sind je nach individueller Situation auch eine Hausrat- und eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. 

Oft macht es Sinn, Ihr Kind solange wie möglich im Familienvertrag mitzuversichern, zum Beispiel bei Haftpflicht-, Hausrat- oder KFZ-Versicherung. Das ist insgesamt meist günstiger. Prüfen Sie vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes, bei welchen notwendigen Versicherungen eine Versicherung im Familienvertrag möglich ist. Sonst besteht die Gefahr, den Versicherungsschutz für Ihr volljähriges Kind zu verlieren.

Zudem sollten Sie mit Ihrem Kind abklären, ob gegebenenfalls überflüssige Versicherungen bestehen, die gekündigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Reisegepäck-, Laptop- oder Handyversicherungen.

Welche Versicherungen zum Ende der Schulzeit wichtig sind, haben wir hier detailliert für Sie zusammengestellt. 

Kann mein Kind weiterhin beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Die sogenannte Familienkrankenversicherung greift auch nach dem 18. Geburtstag. Sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, können sie weiterhin beitragsfrei über die Krankenversicherung der Eltern abgesichert sein. Hierzu sind aber bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen können.

Achtung: Jobbt ihr volljähriges Kind zwischen Schule und Studium, ist es oft selbst krankenversichert. Anschließend fällt der Nachwuchs dann wieder in die Familienversicherung zurück. Haben Sie hier gemeinsam ein Auge drauf und überprüfen Sie den korrekten Versicherungstarif.

Mehr Informationen zum Familientarif der Krankenversicherungen finden Sie hier

Was ändert sich, wenn mein volljähriges Kind bisher über mich privat krankenversichert war?

Für Kinder, die bisher privat über die Eltern versichert waren, ändert sich durch den 18. Geburtstag nichts an ihrem Status. Es tritt keine automatische, eigene Versicherungspflicht ein. Bei Ausbildungs- oder Studienbeginn kann sich Ihr Kind dann meist entscheiden, ob es privat versichert bleiben oder aber in die gesetzliche Krankenkasse wechseln will. 

Wann muss mein Kind eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen?

Die Privathaftpflicht-Versicherung ist ein Muss! 18-Jährige können oftmals noch über den Vertrag der Eltern geschützt sein, denn solche Familientarife gelten in der Regel bis zum Ende der 1. Ausbildung oder bis zum Auszug des Kindes. Danach muss sich Ihr volljähriges Kind um eine eigene Police kümmern. 
Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungsanbieter. Fragen Sie hierzu bei Ihrem Anbieter nach! Hierbei helfen Ihnen auch die Verbraucherzentralen.

Das Wichtigste rund um die private Haftpflichtversicherung finden Sie hier

Ab wann lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bereits für Auszubildende und Studierende kann es sinnvoll sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihr Kind im Falle von Invalidität schon während der Ausbildung oder des Studiums, sollte es später den angestrebten Beruf nicht ausüben können. 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen, hat zudem den Vorteil, dass sich Alter und Gesundheitszustand positiv auf den Preis auswirken. Eine Versicherung kann sogar schon zum Ende der Schulzeit abgeschlossen werden. 

Gilt meine KFZ-Haftpflichtversicherung auch für mein Kind, wenn es mein Auto mitbenutzen will?

Nicht selten heißt es: „Kann ich mal kurz dein Auto haben?“. Wer als Alleinfahrer im Vertrag eingetragen ist, darf andere Personen jedoch nicht ohne weiteres ans Steuer lassen. 
Es gibt 2 Möglichkeiten: 

  1. Sie geben Ihr Kind als Zusatzfahrer im Kfz-Versicherungsvertrag an. 
  2. Sie melden eine kurzzeitige Fahrerkreiserweiterung an. Beachten Sie dabei jedoch: Werden junge Leute nachgemeldet, steigt der Beitrag.

Ist neben der KFZ-Haftpflichtversicherung eine Insassenunfallversicherung nötig?

Eine Insassenunfallversicherung ist meist überflüssig, weil bei einem selbstverschuldeten Unfall die Mitfahrenden über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers geschützt sind. Der Fahrer kann seine Krankenversicherung in Anspruch nehmen und sollte gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sein. Bei einem fremdverschuldeten Unfall kommt für alle Unfallopfer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf.

Mein Kind möchte ein eigenes Auto. Wie kann an der Versicherungsprämie gespart werden?

Fahranfänger und junger Fahrer zahlen die höchsten Beiträge bei der KFZ-Versicherung. Um die Beitragskosten in Grenzen zu halten, können folgende Tipps helfen:

  • Die Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren reduziert bei einigen Anbietern die Prämie.
  • Von Preisvorteilen können Sie auch dann profitieren, wenn Sie nicht das „typische Anfängerauto“ kaufen.
  • Ebenso kann sich lohnen, das erste eigene Auto als Zweitwagen der Eltern anzumelden oder den Schadenfreiheitsrabatt der Eltern zu übernehmen. Dem müssen Sie als Eltern natürlich zustimmen.

Mehr Informationen rund um die KFZ-Versicherungen finden Sie hier

Sollte mein Kind ein teures Fahrrad versichern?

Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich nur, wenn 

  • ihr Kind keine Hausratversicherung hat, in der das Fahrrad in vollen Umfang mitversichert ist oder
  • das Rad sehr teuer ist oder nachts immer draußen steht.

BMUV-Logo

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.