Was sieht sich der Gutachter oder die Gutachterin an, wenn der Besuchstermin ansteht?
Angeschaut wird, wie selbstständig die betroffene Person ist und ob bestimmte Fähigkeiten noch vorhanden sind. Das geschieht in verschiedenen Lebensbereichen, die im Begutachtungsinstrument Module genannt werden, und nach festgelegten Kriterien.
Was genau sind denn diese Module?
Das erste Modul beschäftigt sich mit dem Bereich Mobilität, das heißt: wie selbstständig kann sich der Mensch noch bewegen – im Bett, beim Aufstehen, beim Gehen oder Treppensteigen. Es geht in diesem Modul nur um die körperliche Fähigkeit sich zu bewegen.
Im zweiten Modul geht es um kognitive und kommunikative Fähigkeiten, also darum, was ein Mensch versteht und ob er sich dazu ausdrücken kann.
Das dritte Modul beschäftigt sich mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Hier geht es darum zu schauen, ob durch die Unterstützung einer Pflegeperson die Verhaltensweise oder die psychische Problemlage positiv beeinflusst werden kann.
Das vierte Modul, Selbstversorgung, hat die körperliche Versorgung wie essen und trinken, Toilettengänge, waschen und sich an- und ausziehen zum Thema.
Das fünfte Modul, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen beinhaltet in der Hauptsache die Umsetzung ärztlicher Anordnungen wie sach-und zeitgerechte Einnahme von Medikamenten, Messung von zum Beispiel Blutzucker, und zeitaufwendige Arztbesuche.
Im letzten Modul geht es um die Gestaltung des Alltagslebens, also, ob es dem Menschen noch möglich ist, seinen Alltag selbständig zu gestalten und an Veränderungen anzupassen.