Weidemilch - bedeutet das auch mehr Tierwohl?

Stand:
Welche Kriterien müssen eingehalten werden, damit später "Weide…" auf den Verpackungen stehen darf? Und ist Bio-Milch per Definition auch Weidemilch? Klare und einheitliche Kriterien gibt es bei Weidemilch noch nicht.
Eine Kuh auf einer Weide. Im Vordergrund steht ein Glas Milch.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Begriff "Weidemilch" ist rechtlich nicht geschützt.
  • Bei Weidemilch aus dem Supermarkt wird mit unterschiedlichen Kriterien geworben.
  • Die Mindestvorgabe, an der sich viele Milcherzeuger:innen orientieren: Die Kühe stehen an mindestens 120 Tagen im Jahr für mindestens 6 Stunden auf der Weide.
  • Bio-Milch muss keine Weidemilch sein.
On

Wie lange müssen Milchkühe auf der Weide stehen?

Bei "Weidemilch" denken viele an Milchkühe, die viel Zeit auf der Weide verbringen und Grünfutter fressen. Auf etlichen Verpackungen sind Bilder von grasenden Kühen zu sehen. Es gibt in Deutschland aber eine große Zahl von Milchkühen, die ausschließlich im Stall gehalten werden. Allerdings werden etwa 87 Prozent der Milchkühe in Laufställen gehalten. Das bedeutet, die Tiere können sich frei bewegen und für das Fressen und das Liegen gibt es verschiedene Flächen im Stall. 
Rund 30 Prozent der deutschen Milchkühe haben ungefähr sechs Monate Weidegang. Sie werden vor allem dort gehalten, wo es viel Grünland gibt, also Fläche, die als Weide genutzt werden kann.

Der Begriff "Weidemilch" auf der Verpackung einer Trinkmilch ist aber lebensmittelrechtlich weder definiert noch geschützt. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange Kühe auf der Weide sein sollen, damit die Milch diese Bezeichnung tragen darf.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat am 7. Februar 2017 entschieden, dass die Bezeichnung "Weidemilch" dann nicht irreführend ist, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr für mindestens 6 Stunden auf der Weide stehen. Das heißt: Nach der "120/6"-Regelung würden die Milchkühe im ungünstigsten Fall an den restlichen 245 Tagen im Jahr nicht auf der Weide stehen. Die Milch wird aber das ganze Jahr über als Weidemilch verkauft.

PRO WEIDELAND Label

Pro Weideland

 

Das freiwillige PRO WEIDELAND-Label wird seit 2017 durch die PRO WEIDELAND Weidecharta GmbH verwaltet und vergeben.
Es ist Weidegang an mindestens 120 Tagen im Jahr mit mindestens 6 Stunden oder an 120 Tage mit insgesamt 720 Stunden vorgeschrieben. Landwirte, die Weidemilch mit dem PRO WEIDELAND-Label produzieren, sollen von der Molkerei einen Preisaufschlag pro Liter Milch erhalten. Auch für die Schlachtkühe, deren Fleisch als PRO WEIDELAND-Fleisch vermarktet wird, kann ein Preisaufschlag gezahlt werden.

Weitere Kriterien von PRO WEIDELAND für die Erzeugung von Weidemilch

  • Pro Kuh sind mindestens 2.000 Quadratmeter Grünland (davon mindestens 1.000 Quadratmeter Weidefläche) erforderlich.
  • Die Kühe müssen sich ganzjährig frei bewegen können, Anbindehaltung ist ausgeschlossen.
  • Es darf nur gentechnikfreies Futter gegeben werden.
  • Die Betriebe werden regelmäßig auf die Einhaltung der Kriterien kontrolliert. In den beteiligten Molkereien wird jährlich geprüft, ob die Weidemilch zu 100 Prozent von anderer Milch getrennt wird.

Was unterscheidet Weidemilch von Bio-Milch?

In der EU-Öko-Verordnung ist lediglich vorgeschrieben, dass "die Tiere ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland" haben müssen. Aber ein Freigelände, zum Beispiel ein Auslauf, muss nicht unbedingt eine Weide sein. Die meisten deutschen Bio-Anbauverbände, wie etwa Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis, Gäa und Verbund Ökohöfe, haben für die Weidehaltung strengere Regelungen: Sie fordern Weidegang während der Weideperiode. Allerdings werden Ausnahmen gewährt, etwa für "Altbetriebe" oder Betriebe in Innerortslagen.

Was steht auf den Milchverpackungen?

Im Supermarkt finden Verbraucher:innen Weidemilch mit unterschiedlichen Kriterien, die auf der Verpackung mehr oder weniger gut beschrieben werden. Die Hersteller geben auf ihren Verpackungen meist die Dauer der Weidehaltung an, zum Beispiel die Mindestanzahl an Weidetagen pro Jahr und die Mindestweidedauer pro Tag.

Unklar bleibt oft, wie die Haltungsbedingungen der Kühe an den restlichen Tagen im Jahr aussehen. Üblicherweise und je nach Witterung werden die Milchkühe nicht nur im Winter im Stall gehalten. Unklar bleibt auch, was zusätzlich zum Gras von der Weide gefüttert wird, wie Kraftfutter (Mischfutter mit besonders hohem Eiweiß- und Energiegehalt) oder Silage (konserviertes Grünfutter).

Auf vielen Weidemilch-Verpackungen sind zusätzliche Siegel zu finden, wie beispielsweise das Tierschutzlabel "Für mehr Tierschutz" in der Premiumstufe (mit 2 Sternen) und das "ohne Gentechnik"-Siegel. Das Tierschutzlabel "Für mehr Tierschutz" mit 2 Sternen schreibt ebenfalls Weidegang innerhalb der Vegetationsperiode von April bis Oktober für mindestens 6 Stunden täglich vor. Auch hier muss nachgewiesen werden, dass ausreichend Weidefläche je Tier zur Verfügung steht.

Seit dem 1. Juli 2024 wird die „Haltungsform“-Kennzeichnung vom vierstufigen Kennzeichnungssystem auf ein fünfstufiges umgestellt. Nach und nach werden auch die teilnehmenden Handelsketten diese Umstellung vornehmen. Zum Sommer 2025 soll die Umstellung abgeschlossen sein. Die "Haltungsform"-Kennzeichnung setzt dann in Stufe 4, Auslauf/Weide, einen ganzjährig nutzbaren Laufhof und ebenfalls Weidegang an mindestens 120 Tagen und sechs Stunden voraus. In der Stufe 5, Bio, lautet die Bedingung "Weidegang (Auslauf) wann immer es die Bedingungen zulassen".

Worauf kann ich als Verbraucher:in achten?

  • Als "Weidemilch" ausgelobte Milch ist meist teurer, als Milch ohne "Weide" – Kennzeichnung.
  • Wählen Sie Weidemilchprodukte mit einem verlässlichen Siegel, etwa von PRO WEIDELAND oder vom Tierschutzlabel "Für mehr Tierschutz" in der Premiumstufe; oder Milch mit einem Bio-Siegel.
  • Auch bei Bio-Milch der deutschen Anbauverbände haben die Kühe oft Weidegang. Außerdem steht die Bio-Landwirtschaft für eine insgesamt artgerechtere Tierhaltung.
  • Bei der „Haltungsform“-Kennzeichnung kann es während des einjährigen Umstellungszeitraums dazu kommen, dass Sie sowohl Produkte mit der vierstufigen als auch Produkte mit der fünfstufigen Kennzeichnung zeitgleich im Supermarkt finden.
  • Für weitere Informationen nutzen Sie die Homepages der jeweiligen Anbieter.

 

Mehrere Schweine stehen in einem geräumigen Stall auf Stroh.

Tierschutz und Tierwohl: Infos und Einkaufstipps

Die übliche intensive Haltung kann für Tiere und Umwelt zum Problem werden. Wir geben Tipps, worauf Sie beim Einkauf von Schweine-, Rinder- und Geflügelprodukten im Dschungel der verschiedenen Label und Haltungsangaben achten können.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.