Diebstahl im Hotel: Wer haftet?

Stand:
Wird in der Urlaubsunterkunft etwas gestohlen, haften der Vermieter oder der Reiseveranstalter in der Regel nicht. Sie sollten trotzdem über den Verlust informiert werden.
Ein Einbrecher versucht mit einer Brechstange eine Tür zu öffnen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Meist haften weder Reiseveranstalter noch das Hotel, wenn etwas aus Ihrem Zimmer gestohlen wird.
  • Zeigen Sie den Diebstahl auf jeden Fall bei der örtlichen Polizei an.
  • Melden Sie den Diebstahl auch dem Reiseveranstalter und dem Hotelier.
Off

Werden Wertgegenstände aus einem Hotelzimmer gestohlen, haften in den meisten Fällen weder Reiseveranstalter noch Hotelier für den Diebstahl. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände im Zimmersafe oder einem Hotelsafe eingeschlossen waren.

Der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Hotelzimmer oder dem Zimmersafe zählt zum sogenannten "allgemeinen Lebensrisiko", für das weder Reiseleitung noch Hotelier gerade stehen. Liegen jedoch Umstände vor, die den Diebstahl begünstigt haben, wie beispielsweise nicht verschließbare Zimmertüren, können Sie eventuell den Veranstalter zur Rechenschaft ziehen. Ob in diesen Fällen oder in dem Fall, dass Gegenstände aus dem Hotelsafe verschwinden, der Hotelier haftet, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Landesrecht.

Anzeige erstatten

Wir empfehlen Ihnen, einen Diebstahl bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Außerdem sollten Sie Ihren Verlust sowohl dem Reiseveranstalter als auch dem Hotelier melden, am besten in Anwesenheit von Zeugen, oder lassen Sie sich die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen.

Hierfür reicht aus, dass der Reiseleiter und der Hotelier ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Anzeige setzen. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, sollten Sie den Reiseveranstalter in Deutschland - am besten telefonisch und ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen - informieren.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.