Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Umtauschen können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes. Einige Kreise und Städte bieten die Möglichkeit, den neuen Führerschein online zu beantragen. Für den Tausch benötigen Sie ein biometirisches Passfoto und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Planen Sie Zeit mit ein: Je nach Wohnort kann die Wartezeit mehrere Wochen dauern. Der Umtausch kostet 25 bis 30 Euro.
Was mache ich, wenn ich den Stichtag zum Umtausch verpasst habe?
Der Umtausch des Führerscheins ist Pflicht. Wenn Sie Ihren Führerschein nicht fristgerecht umtauschen, müssen Sie bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einem Bußgeld aber auch absehen. Sind Sie im Ausland mit Ihrem alten Führerschein unterwegs, könnten Sie vor allem Probleme bekommen, wenn Sie ein Auto anmieten möchten.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, müssen Sie keine neue Prüfung machen. Auch wenn Sie die Umtauschfrist haben verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren.
Übrigens: Wenn Sie die Umtauschfrist versäumen, begehen Sie eine Ordnungwidrigkeit. Bei Lkw- oder Bus-Führerscheinen ist es anders. Hier begehen Fahrer:innen eine Straftat.
Was mache ich, wenn mein Führerschein im Ausland nicht anerkannt wird?
Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein beanstandet. Bisweilen musste sogar ein Bußgeld bezahlt werden. Dabei hat die Europäische Kommission vereinbart, alle nationalen Führerscheine, die in einem EU-Land gültig erworben wurden, gegenseitig anzuerkennen.
Um bei einer Polizeikontrolle im Ausland auf die Übereinkunft hinweisen zu können, stellt die EU im Internet den Wortlaut der Erklärung in den Sprachen der Mitgliedsländer zur Verfügung. Die Verbraucherzentralen empfehlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung - wichtig sind die Artikel 1 und 2 - mitzunehmen.
Bleibt die Polizei im Ausland stur, werden Sie häufig kaum umhinkommen, zu zahlen. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben werden. Anschließend können Sie mit Hilfe eines Anwalts versuchen, den Bescheid anzufechten. Prüfen Sie aber, ob die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt.
Wer keinen Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten Führerschein in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bearbeitungszeiten erkundigen.
Führerscheine ab 2013 sind befristet gültig
Führerscheine der Klasse B, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren müssen Sie sie erneuern.
Auch der Motorradführerschein, also Klasse A, muss künftig alle 15 Jahre verlängert werden. Für ihn gelten die gleichen Umtauschfristen wie für den Pkw-Führerschein.