Pauschalreisende können Ersatzteilnehmer stellen
Was viele Reisende nicht wissen: Sie können Ihre Reise vor Beginn auch auf eine andere Person (den so genannten Ersatzreisenden) übertragen. Dies ist gesetzlich in § 651e BGB verankert. Die Übernahme der Reise durch jemand anderen kann dann eine kostengünstige Alternative zur Stornierung sein.
Kernpunkte bei der Übertragung einer Reise sind:
- Sie können nur eine Pauschalreise auf jemand anderen übertragen. Eine Pauschalreise liegt in der Regel dann vor, wenn Sie bei einem Vertragspartner mehrere verbundene Reiseleistungen gebucht haben. Typisch ist die Kombination aus Flug, Hotel und eventuell Mietwagen. Einzeln gebuchte Flüge oder Hotels sind dagegen keine Pauschalreise und können auch nicht auf andere übertragen werden.
- Sie müssen dem Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn mitteilen, dass der Vertrag auf eine andere Person übertragen werden soll. Um sicher zu gehen, dass es klappt, empfiehlt es sich aber, so früh wie möglich auf den Reiseveranstalter zuzugehen.
- Achtung, das ist kein Automatismus: Der Reiseveranstalter kann der Übertragung beim Vorliegen bestimmter Gründe widersprechen.
- Sie und der neue Reisende haften gemeinsam für den gesamten Reisepreis und mögliche Mehrkosten.
So können Sie den Vertrag übertragen
Für die Übertragung Ihrer Reise müssen Sie den Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn über die Änderung informieren. Wird der Reiseveranstalter mindestens sieben Tage vor Reisebeginn in Kenntnis gesetzt, ist dies nach dem Gesetz rechtzeitig.
Wichtig ist, dass Sie das dem Reiseveranstalter schriftlich mitteilen, etwa als Brief, per E-Mail, Fax oder auch über ein vorhandenes Online-Portal. Ein Anruf reicht nicht aus. Achten Sie darauf, dass der Zugang bestätigt wird.
Eine Zustimmung des Reiseveranstalters ist nicht erforderlich. Er hat jedoch die Möglichkeit, der Übertragung des Vertrages zu widersprechen. Allerdings nur, wenn der neue Reisende besondere Anforderungen nicht erfüllt. So zum Beispiel, wenn eine erforderliche Tropenfähigkeit, Bergsteigerfahrung oder ein Visum fehlen.
Widerspricht der Reiseveranstalter nicht unverzüglich, ist die Vertragsübertragung wirksam.
Rechtliche Folgen einer Reiseübertragung
Wird die Reise auf eine andere Person übertragen, wird diese neuer Vertragspartner. Der neue Reisende übernimmt somit die Rechte und Pflichten des ursprünglich gebuchten Reisevertrags.
Wichtigster Punkt: Der Ersatzreisende ist verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Kommt es zum Ärger bei der Bezahlung, kann der Reiseveranstalter sich eventuell doch noch an Sie wenden: Der Reiseveranstalter hat nämlich sowohl gegenüber dem alten als auch gegenüber dem neuen Vertragspartner Anspruch auf den ursprünglichen Reisepreis.
Hier kann es unterschiedliche Konstellationen geben:
- Der Reisepreis wurde bereits vollständig von Ihnen gezahlt. Dann ist gegenüber dem Reiseveranstalter alles beglichen. Der Verkäufer der Reise muss sich selbst darum kümmern, das vereinbarte Geld vom Käufer zu bekommen.
- Sie haben nur eine Anzahlung geleistet. Dann muss der Restpreis noch gezahlt werden. Entweder von Ihnen oder dem neuen Reisenden. Der Verkäufer der Reise muss sich selbst darum kümmern, das vereinbarte Geld vom Käufer zu bekommen.
- Sie haben noch gar nichts bezahlt. Dann muss der vollständige Reisepreis noch beglichen werden. Das können entweder Sie oder der neue Reisende übernehmen.
Wichtig ist daher, bei der Übertragung genau zu regeln, was die Reise kostet und wer die noch offenen Zahlungen beim Reiseveranstalter übernehmen soll. Beachten Sie dabei:
- Beide Parteien sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und mögliche Mehrkosten haften. Das bedeutet: Bezahlt der neue Reisende den noch offenen Reisepreis nicht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis auch weiterhin von Ihnen verlangen.
- Durch die Vertragsübertragung entstehen gegebenenfalls Mehrkosten. Zum Beispiel für das Ausstellen einer neuen Buchungsbestätigung oder eines neuen Flug-Tickets. Die Mehrkosten müssen angemessen und auch tatsächlich angefallen sein. Der Reiseveranstalter kann nicht wie beim Storno eine Pauschale verlangen und muss den Nachweis liefern, welche Kosten in welcher Höhe entstanden sind. Zusätzlich verlangen die Reiseveranstalter regelmäßig eine (in den AGB vereinbarte geregelte) Bearbeitungsgebühr.
Wichtige Tipps für denjenigen, der seine Reise abgibt
Falls Sie Ihre Reise nicht selbst antreten und nach jemand anderem suchen möchten, der sie übernimmt, achten Sie auf die folgenden Punkte:
- Wollen Sie Ihre Reise an einen Dritten übertragen, informieren Sie rechtzeitig vor der Mitteilung zur Übertragung beim Reiseveranstalter, wie hoch mögliche Mehrkosten sind. Nur so können Sie mit Ihrem Ersatzreisenden einen für beide Seiten akzeptablen Preis für die Reise vereinbaren.
- Machen Sie sich zudem im Vorfeld Gedanken darüber, für welchen Preis Sie die Reise abgeben möchten. Kalkulieren Sie mögliche Mehrkosten mit ein!
- Regeln Sie konkret, wer noch welche Zahlung übernehmen soll. Machen Sie das mit dem neuen Reisenden am besten schriftlich, um im Zweifel später einen Beleg zu haben.