Der Verband der europäischen Spielzeugindustrie (TIE) gab Ende 2023 eine Untersuchung bei einem unabhängigen, akkreditierten Labor in Auftrag. Diesmal wurden 19 Spielzeuge, die auf dem Online-Marktplatz TEMU eingekauft wurden, auf Kennzeichnungs- und Sicherheitsmängel geprüft. Laut TIE entspricht keines der 19 geprüften Produkte den geltenden EU-Vorschriften für Spielzeug und 18 der auf TEMU gekauften Spielzeuge stellen ein Sicherheitsrisiko für Kinder dar. Zu den Gefahren gehören laut Testergebnis beispielsweise Schnittwunden, Ersticken, Strangulieren, Stichwunden und chemische Risiken.
In 9 von 29 Plastikspielzeugen aus Fernost, die über Amazon, eBay und Wish bestellt wurden, wies ein dänisches Labor Weichmacher in Mengen nach, die in der EU verboten sind. Diese Weichmacher können das Hormonsystem stören und unfruchtbar machen.
Auch 2024 kaufte der europäische Spielzeugverband Toy Industries of Europe (TIE) Spielzeug ohne Marken oder mit unbekannten Marken, das von Drittanbietern über die Online-Marktplätze Allegro, AliExpress, Amazon Marketplace, Bol, Cdiscount, Fruugo, Light In The Box, Shein, Temu und Wish angeboten wird. Diese Spielzeuge wiesen zum Teil gefährliche Mängel auf, z.B. verschluckbare Teile durch zerbröselndes Beißspielzeug oder leicht zugängliche, verschluckbare Knopfzellen. Insgesamt hielten von den über 100 gekauften Spielzeugen mehr als 80 Prozent die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen in Europa nicht ein. Dabei haben sechs dieser Unternehmen eine freiwillige Verpflichtung unterzeichnet, den Verkauf unsicherer Produkte auf ihren Plattformen zu unterbinden (EU Product Safety Pledge).
Luftballons im stationären Handel kaufen
Prüfungen von Luftballons durch das chemische Untersuchungsamt Münster Emscher Lippe zeigten, dass 15 (68 Prozent) von 22 im Internet gekauften Luftballons die Grenzwerte für krebserzeugende und erbgutschädigende Nitrosamine bzw. nitrosierbare Stoffe zum Teil erheblich überschritten. Von 38 Luftballons aus dem stationären Handel in NRW hielten deutlich weniger, nämlich 5 Proben (13 Prozent) die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein.
Luftballons, die die Grenzwerte einhalten, erkennen Sie oft daran, dass auf der Verpackung nicht nur das CE-Zeichen zu sehen ist. Auch die Herstelleranschrift, eine Chargennummer und folgende vorgeschriebenen Warnhinweise sind aufgedruckt:
- "Achtung. Kinder unter acht Jahren können an nicht aufgeblasenen oder geplatzten Ballons ersticken. Die Aufsicht durch Erwachsene ist erforderlich. Nicht aufgeblasene Ballons sind von Kindern fernzuhalten. Geplatzte Ballons sind unverzüglich zu entfernen."
- "Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!"
- Bei Luftballons, die aus Naturkautschuklatex hergestellt sind, finden Sie den Hinweis, dass dieser Stoff Allergien verursachen kann.