Was man bei Sicherheitsmängeln tun kann, bevor es zu einem Produktrückruf kommt?
- Wenn Sie bei einem Produkt Sicherheitsmängel feststellen, sollten Sie den verantwortlichen Wirtschaftakteur, wie den Hersteller, Importeur oder Händler des Produkts oder bei Kauf eines Produkts den Online-Marktplatz kontaktieren, damit notwendige Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden können.
- Verbraucher können Sicherheitsmängel über das Consumer Safety Gateway melden. Diese Plattform ermöglicht es, gefährliche Produkte, die im EU-Binnenmarkt gekauft wurden, zu melden, wenn sie Unfälle oder Verletzungen verursacht haben. Allerdings sind Unfälle im Zusammenhang mit Non-Food-Erzeugnissen, Arzneimitteln und medizinischen Produkten ausgeschlossen. Weitere Informationen und den Zugang zur Meldung finden Sie auf der Website ec.europa.eu/safety-gate.
- Über fehlerhafte Produkte können sich auch Verbraucher über die öffentliche ICSMS-Daten informieren oder das gefährliche Produkt an die zuständige fachliche Marktüberwachungsbehörde melden. Wer nicht weiß, welche Marktüberwachungsbehörde zuständig ist, kann das über das ICSMS-Portal der EU-Kommission klären.
Wo man sich über einen Produktrückruf informieren kann
Safety Gate (vormals RAPEX)
Aktuelle Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten finden Sie auf europäischer Ebene auf Safety-Gate (ehemals RAPEX). Arzneimittel und medizinische Geräte sind davon ausgenommen, da sie einer gesonderten Überwachung unterliegen. Das europäische Schnellwarnsystem informiert über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Verbreitung gefährlicher Produkte zu verhindern oder einzuschränken, wie z.B. Rücknahmen oder Rückrufaktionen. Es umfasst sowohl Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern. Sie können die wöchentlichen Meldungen von Safety Gate abonnieren. Wer möchte, kann sich die wöchentlichen Meldungen von Safety Gate wöchentlich abonnieren lassen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Produktinformationen bekommen Sie auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie informiert mit ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte“ zu Rückrufen und Warnungen. Die Datenbank ist unter www.rueckrufe.de erreichbar.
Lebensmittelwarnung
So bieten die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in ihrem gemeinsamen Portal lebensmittelwarnung.de einen direkten Zugang zu aktuellen Meldungen. Gelistet werden Meldungen zu Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, wie Geschirr, Kleidung, Spielsachen oder Deko-Artikel und andere Dinge des allgemeinen Haushaltsbedarfs.
Auf europäischer Ebene gibt es das internetgestützte Marktüberwachungssystem (ICSMS). Neben Produktinformationen, Prüfergebnissen und Hinweisen auf Produktfälschungen enthält das System auch eine für die Öffentlichkeit zugängliche Suchfunktion. Verbraucher können hier Informationen zur zuständigen Behörde für ihr Produkt finden. Über die Postleitzahl lassen sich alle Behörden ermitteln, die in der gewählten Region für Produktsicherheit zuständig sind