Diesel-Abgasskandal: Unsere Antworten auf häufige Fragen

Stand:
Der Skandal um manipulierte Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen hat große Kreise gezogen. Der "Abgasskandal" bezeichnet Manipulationen an der Abgasreinigung von Dieselmotoren, die zu einem erhöhten Stickstoffausstoß führten.
In einer Kfz-Werkstatt untersucht jemand den Motor eines Autos.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Manipulierte Diesel-Autos verschiedener Marken sind in Deutschland zurückgerufen worden. Die meisten bei VW.
  • Betroffene müssen die Fahrzeuge in der Regel mit einem Soft- oder Hardware-Update nachrüsten lassen.
  • Wir zeigen, welche Rechte Sie gegenüber Autohändlern und Herstellern haben und wie Sie am besten vorgehen.
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Steckt im eigenen Auto eine illegale Abschalteinrichtung, haben Betroffene gleich mehrere Baustellen:

  • Das Auto verliert auf einen Schlag an Wiederverkaufswert.
  • Die Folgen von Softwareupdates sowie Umrüstungen der Hardware sind für den Laien kaum vorherzusehen (Stichworte: Kraftstoffverbrauch, Haltbarkeit des Motors, Wartungsaufwand).
  • In welche deutsche Innenstadt Sie auch die kommenden Jahre damit fahren dürfen, ist unklar.
  • Verweigern Sie sich gegen Updates / Nachrüstungen, kann Ihnen die Zulassungsbehörde das Auto sogar stilllegen.

Am bekanntesten ist der VW-Abgasskandal, der im Jahr 2015 publik wurde. Betroffen waren Millionen Modelle der Marke VW mit EA 189-Dieselmotor – und zwar sowohl 1,2-Liter-, 1,6-Liter- als auch 2,0-Liter-Aggregate. Sie sind von besonders vielen Rückrufen betroffen und die meisten der Fahrzeuge auch schon in den Werkstätten gelandet.

Aber mit den Umrüstungen sind die Folgen noch lange nicht aufgearbeitet. Der VW-Skandal wird derzeit juristisch in unzählige Gerichtsverfahren behandelt. Der BGH hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass VW den Kunden zu Schadensersatz verpflichtet ist (Aktenzeichen VI 252/19). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen VW eine Musterfeststellungsklage erhoben, damit Betroffene zu ihrem Geld kommen. In dem Verfahren ist es im Februar 2020 zu einem Vergleich gekommen.

Manipuliert wurden aber auch Autos weiterer Marken des VW-Konzerns: Audi, SEAT, SKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Verwickelt sind außerdem weitere deutsche Hersteller, es gab Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes z.B. bei Audi (mehr als 100.000 Fahrzeuge bundesweit), Porsche (mehr als 19.000 Fahrzeuge), Daimler (rund 280.000 Fahrzeuge), Opel (rund 32.000 Fahrzeuge) und BMW (rund 5000 Fahrzeuge).

Auch ausländische Hersteller stehen unter Verdacht, in Deutschland Autos zu verkaufen, die mit einer Manipulations-Software ausgestattet sind. Die deutschen Behörden sind jedoch nicht zuständig. Gegen den amerikanischen Fiat-Chrysler-Konzern (FCA) zum Beispiel haben die US-Umweltschutzbehörde EPA und das amerikanische Justizministerium Klage erhoben, weil sie dem Konzern die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen vorwerfen.

Ist mein Auto vom Abgasskandal betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlicht seit längerem keine Pressemitteilungen mehr zu einzelnen Rückrufen. Verbraucher erfahren daher meistens erst durch ein Anschreiben des Herstellers von einem Rückruf Ihres Fahrzeuges.

Auch in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrtbundesamtes können Sie nachschauen, ob es einen offiziellen Rückruf gab.

Dabei sollten Sie darauf achten, was als Grund für den Rückruf angegeben wurde. Fahrzeugrückrufe können auch aus anderen Gründen als Manipulationen an der NOx- Abgasreinigung durchgeführt worden sein. Nur bei Manipulationen an der Abgasrückführung ist das Auto vom "Abgasskandal" betroffen.

Verdachtsmomente bei Benzinern von Porsche und Audi

Im August 2020 sind erste Berichte über mögliche Manipulationen auch bei Autos mit Benziner-Motor aufgekommen. Hersteller Porsche geht laut Medienberichten intern dem Verdacht nach, dass es illegale Veränderungen an Hard- und Software geben könnte. Zu einem Audi soll es ein Gutachten geben, das die Verwendung einer so genannten "Abschalteinrichtung" festgestellt hat, die nicht legal wäre.

Für Käufer von Benzinern ergibt sich daraus aber noch kein Handlungsbedarf. Entscheidend wird auch hier sein, ob es einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamts gibt. Sollte der für Ihr Benziner-Modell kommen, würden Fristen zu laufen beginnen. Mit einem offiziellen Rückruf fallen außerdem rechtliche Schritte leichter.

Kann mein Auto betroffen sein, wenn es nicht in der Rückrufdatenbank auftaucht?

Auch wenn das Kraftfahrtbundesamt noch keinen Rückruf erklärt hat, kann das Fahrzeug über derartige Manipulationen verfügen. Das Problem: Ohne Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes müssten Sie – meist durch ein teures Sachverständigengutachten – selbst beweisen, dass auch bei Ihnen eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.

Wenn feststeht, dass eine Abschalteinrichtung eingebaut ist, gehen einige Gerichte allerdings davon aus, dass der Hersteller darlegen muss, warum diese nach EU-Recht ausnahmsweise zulässig war (LG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2019, Az. 23 O 172/18 und 23 O 178/18). Ihr Sachverständiger müsste also nur prüfen, ob eine solche Einrichtung verbaut ist. Ob sie illegal ist, müssen Sie dagegen nicht feststellen lassen.

Welche Rechte habe ich?

Gegen den Verkäufer (Autohändler):

Wenn eine illegale Abschalteinrichtung vorliegt, hat das Auto nach § 434 I S. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Mangel. Darauf hat auch der Bundesgerichtshof am 8. Januar 2019 hingewiesen (VIII ZR 225/17). Grund sei, dass die Untersagung und Stilllegung des Fahrzeugs durch die Behörden droht. Sie haben also – innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Autos – die üblichen Gewährleistungsansprüche.

Wurde das Fahrzeug gebraucht gekauft, kann die Verjährungsfrist im Einzelfall auf ein Jahr herabgesetzt sein.

In erster Linie haben Sie ein Recht auf Nacherfüllung – das heißt:

  • Das Fahrzeug muss repariert
  • oder ausgetauscht werden.

Welche der beiden Varianten Sie in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie als Autokäufer.

Wenn Sie eine Neulieferung wählen, sollten Sie prüfen (lassen), ob dies in Ihrem Fall in Frage kommt: Bei Neufahrzeugen hält der BGH eine Neulieferung selbst dann für grundsätzlich möglich, wenn es das damalige Modell inzwischen gar nicht mehr gibt. Dann haben Sie einen Anspruch darauf, einen neuen Wagen des gleichen Typs und der gleichen Ausstattung zu bekommen. Allerdings kann der Autohändler die Neulieferung möglicherweise wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

Hierzu sollten Sie sich unbedingt juristisch beraten lassen.

Bei einer Reparatur wird es wohl in der Regel auf Softwareupdates bzw. Hardwarenachrüstungen hinauslaufen – beides kann wiederum neue Probleme auslösen (siehe unten unter "Wirkt sich die Nachrüstung negativ auf Motor- und Fahrleistung sowie den Verbrauch aus?").

Gegen den Hersteller:

Hat der Fahrzeughersteller für das Fahrzeug eine Garantie gegeben, können Sie innerhalb des festgelegten Zeitraums unter Umständen auch daraus Rechte geltend machen. Maßgeblich sind die jeweils konkreten Garantiebedingungen.

Fahrzeughersteller machen sich bei bewusster Abgasmanipulation auch schadensersatzpflichtig. Der BGH hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass der Einbau der manipulierten Abschaltsoftware eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung darstellt (Aktenzeichen VI 252/19). Auch gegen andere Hersteller sind Urteile ergangen, in denen die Fahrzeughersteller zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurden.

Kann ich auch vom Vertrag zurücktreten?

Es kommt ein Rücktrittsrecht in Frage. In diesem Fall müssten Sie Ihr Auto an den Verkäufer zurückgeben. Dieser muss bei wirksamem Rücktritt den Kaufpreis erstatten – abzüglich eines Nutzungsersatzes. Es kann sein, dass dann unterm Strich nicht mehr viel übrig bleibt. Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli 2020 geurteilt (Az. VI ZR 354/19), dass bei Vielfahrern die Nutzungsvorteile den Schadensersatzanspruch sogar vollständig aufzehren können.

Vor einem Rücktritt müssen Sie grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Auch wenn viele Gerichte im VW-Abgasskandal davon ausgingen, dass eine Fristsetzung unzumutbar ist, sollten Sie unserer Meinung nach zur Sicherheit eine Frist setzen. Zur Länge der Frist gibt es ebenfalls unterschiedliche Entscheidungen. Hier variiert der Zeitraum zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Unserer Ansicht nach sollte eine Frist von drei Monaten ausreichen.

Nach Ablauf der Frist können Sie eine weitere letzte Fristverlängerung gewähren oder den Rücktritt erklären.

Was für Rechte habe ich, wenn ich das Auto behalten möchte?

Auch in diesem Fall müssen Sie zunächst eine Frist setzen. Verstreicht diese ohne Ergebnis, können Sie den Kaufpreis mindern und einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.

Gegen den Hersteller haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, dieser bezieht sich auf den Minderwert des Fahrzeugs. Dies hat der Bundesgerichtshof nunmehr bestätigt (Urteil vom 6. Juli 2021, Az. VI ZR 40/20).

Welche Fristen gibt es im Abgasskandal bei VW?

Hierzu haben wir einen separaten Beitrag verfasst.

Was sollte ich tun, wenn ich von einem Rückruf für mein Auto erfahre?

Sie sollten unserer Ansicht nach umgehend – am besten noch vor Durchführung einer Nachrüstmaßnahme - Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend machen. Das bedeutet, Sie müssen zunächst eine Frist zur Nacherfüllung setzen (s.o.). Auch gegenüber dem Hersteller empfiehlt es sich, schnell zu handeln. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen werden Sie sich mit dem Händler bzw. Hersteller nicht außergerichtlich einigen können. In diesen Fällen müssen Sie klagen. Eine Deckungszusage dürften die Rechtsschutzversicherungen erteilen, wenn es einen behördlichen Rückruf wegen einer Abgasmanipulation gibt. So haben unzählige Gerichte im "VW-Abgasskandal" entschieden. Voraussetzung ist, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung schon abgeschlossen hatten, als Sie das Auto gekauft haben.

Muss ich mein Auto nachrüsten lassen?

Ja, wenn Sie das Auto behalten wollen, sollten Sie die Nachrüstung spätestens dann durchführen, sobald die zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde droht, Ihr Auto stillzulegen. Da hilft es auch nicht, wenn Sie vor Gericht gezogen sind und ein Urteil noch nicht gesprochen ist. Das Auto kann dennoch erst einmal stillgelegt werden (z.B. Oberverwaltungsgericht NRW in Münster, Beschlüsse vom 17. August 2018 entschieden, Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Das gilt auch, wenn man noch vor einem Zivilgericht gegen den Händler oder den Hersteller klagt.

Außerdem besteht die Gefahr, die HU-Plakette bei der Hauptuntersuchung nicht erteilt zu bekommen. Zudem kann die Umweltplakette entzogen bzw. herabgestuft werden.

Wo kann ich mein Auto nachrüsten lassen und wer zahlt dafür?

Wenn es sich um eine Mängelbeseitigung handelt, muss der Autohändler für sämtliche Kosten aufkommen und sie sich ggf. beim Hersteller zurückholen.

Im Fall von VW hat das Kraftfahrtbundesamt pauschal VW dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen – was VW hingenommen hat. In anderen Fällen sollten Sie sich bei dem Hersteller erkundigen.

Was sollte ich vor der Nachrüstung beachten?

  • Ratsam (aber ggf. mit hohen Kosten verbunden) ist es, vor dem Nachrüsten Beweise zum technischen Stand des Kfz zu sichern. Der Hintergrund: Sie laufen Gefahr, den Zustand vor dem Update nach dem Nachrüsten nicht mehr ausreichend beweisen zu können.
  • Bevor die Werkstatt Nachrüstung durchführt, sollten Sie eine Bescheinigung des Herstellers über den Ausschluss von Folgeschäden anfordern (nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Musterbrief).
  • Außerdem sollten Sie sich vor der Korrektur der Software bzw. Hardware vom Autohändler schriftlich bestätigen lassen, dass sich der Händler die Nachrüstung durch den Hersteller zurechnen lässt (nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Musterbrief).

Habe ich auch nach einem Softwareupdate noch Rechte?

Rechte gegen den Verkäufer:

Das hängt davon ab, ob das Softwareupdate im Einzelfall den Mangel beseitigt. Im "VW-Abgasskandal" haben die Gerichte hier unterschiedlich geurteilt: Das Oberlandesgericht Köln hat am 27. März 2018 entschieden, dass Kunden auch dann vom Kauf zurücktreten können, wenn das Software-Update schon durchgeführt wurde (Az.: 18 U134/17).

Der BGH hält den Mangel für beseitigt, wenn die Legalität des Fahrzeugs, also die Typengenehmigung, wiederhergestellt ist. Ob das im Fall von VW so war, hat der BGH nicht abschließend festgestellt.

Rechte gegen den Hersteller:

Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller werden nicht durch das Softwareupdate beseitigt. Das hat der BGH bei seinem Urteil vom 25. Mai 2020 klargestellt (Aktenzeichen VI 252/19). Denn für den Schaden kommt es auf den Zeitpunkt des Kaufs an, spätere Veränderungen sind irrelevant.

Muss ich mit einer Steuernachzahlung rechnen?

Wegen der Manipulationen der CO2-Werte könnten die Kfz-Steuern zu niedrig festgesetzt worden sein; deshalb droht dem Halter grundsätzlich, Steuern nachzahlen zu müssen.

VW hatte zugesichert: Wenn Steuernachforderungen fällig werden, bezahlt sie der Konzern.

Wirkt sich die Nachrüstung negativ auf Motor- und Fahrleistung sowie den Verbrauch aus?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von der jeweils vom Kraftfahrtbundesamt freigegebenen Maßnahme ab. Im Fall der Nachrüstung im Rahmen des VW-Abgasskandals geht das Kraftfahrt-Bundesamt davon aus, dass die Funktionen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt sind. Auch der ADAC stellte nur geringe nachteilige Auswirkungen des Updates fest.

Kunden berichten dagegen laut Medienberichten von höherem Verbrauch, verrußtem AGR-Filter, geringerer Leistung und veränderten Motorengeräuschen.

Treten nach dem Nachrüsten neue Mängel am Auto auf, kommen wiederum Ansprüche auf Gewährleistung- oder Schadensersatz in Betracht.

Kann ich ein abgasmanipuliertes Fahrzeug verkaufen / eines von jemand anderem kaufen?

Ja. Allerdings sollte der Verkäufer den neuen Käufer auf erhöhte Stickoxidwerte hinweisen. Darüber hinaus bietet es sich an, Ansprüche auf Gewährleistung schriftlich an den neuen Käufer abzutreten.

Wenn eine Nachrüstung durchgeführt wurde, sollten Sie darauf achten, dass die folgenden Nachweise hierfür vorliegen:

  • ein Aufkleber im Bereich der Mulde fürs Reserverad
  • ein Vermerk in der elektronischen Fahrzeughistorie
  • ein Eintrag im Serviceplan des Fahrzeugs

Welche Rechte habe ich bei einem Diesel-Fahrverbot?

Diesel-Fahrverbote sind erst einmal unabhängig von dem "Abgasskandal" - also den hier beschriebenen Abgasmanipulationen.

Fahrverbote betreffen bestimmte Diesel- und Benzinfahrzeuge auch dann, wenn keine illegalen Manipulationen vorlagen. Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche gibt es dann nicht.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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