Die Element Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Im Laufe des Monats Februar wird mit der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens gerechnet. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Foto:
Coloures-Pic / AdobeStock
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Versicherer Element Insurance AG ist in einem Insolvenzverfahren.
- Durch die Insolvenz kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Das heißt, Ihre Versicherungsverträge laufen zwar weiter und Schadenfälle werden auch geprüft. Es kann aber sein, dass die Versicherung nicht oder nur anteilig zahlt.
- Mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im Laufe des Februars gerechnet.
On
Element Insurance insolvent - darum geht’s
Im Dezember 2024 stellte die Finanzaufsicht BaFin einen Insolvenzantrag für den Sachversicherer Element, nachdem das Unternehmen der BaFin zuvor die Überschuldung angezeigt hatte. Am 8. Januar 2025 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über den Versicherer.
Welche Verträge sind von der Insolvenz bei Element betroffen?
Die Insolvenz gilt für alle Versicherungsverträge, bei denen Element der Risikoträger ist. Dazu können unter anderem zählen:
- Unfallversicherungen,
- Haftpflichtversicherungen sowohl Privat als auch für den Beruf,
- Hausratversicherungen,
- Fahrradversicherungen,
- Wohngebäudeversicherungen,
- Kfz-Garantieversicherungen, aber auch
- Garantieverlängerungsversicherungen oder
- Handyversicherungen.
Bin ich bei Element versichert?
Oftmals wissen Kund:innen gar nicht, dass sie bei Element versichert sind, denn die Versicherungsverträge konnten häufig bei einem Kooperationspartner von Element abgeschlossen werden. Zu den Kooperationspartnern gehören laut der Stiftung Warentest zum Beispiel:
- Asspario,
- direkt-AS,
- DEMA,
- Manufaktur Augsburg,
- Schutzgarant oder
- Panda.
Bei folgenden Tarifen von Kooperationspartnern ist laut Stiftung Warentest Element der Risikoträger:
- Dema Deutsche Versicherungsmakler AG im Bereich Wohngebäudeversicherung. Betroffen ist der Tarif "Wohngebäude Exklusiv".
- Asspario Versicherungsdienst GmbH im Bereich Fahrradversicherung für die Tarife "AllRisk fair select / AllRisk best select".
- Die Bayerische, ebenfalls bei Fahrradversicherungen für die Tarife "Bike Protect Komfort / Bike Protect Prestige".
- Schutzgarant GmbH für Handyversicherungen im Tarif: HandySchutzbrief Basis.
- Manufaktur Augsburg GmbH im Bereich Unfallversicherung für die Tarife "Premium / Premium-Plus".
Tipp: Sie möchten herausfinden, ob Sie über einen Kooperationspartner versichert sind und Element der Risikoträger ist? Schauen Sie dafür ins Kleingedruckte Ihres Vertrages. Oder fragen Sie gleich bei Ihrem Versicherungspartner nach. Er muss Sie über das Insolvenzverfahren informieren.
Ich bin bei Element versichert. Was kann ich jetzt tun?
Durch die vorläufige Insolvenz kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. Das heißt, Schadenfälle werden zwar noch geprüft, aber unter Umständen nicht mehr oder nur anteilig reguliert, also ausbezahlt.
Wichtig: Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie Versicherungen bei Element – oder einem seiner Kooperationspartner – abgeschlossen haben, die existenziell sind. Existenzielle Risiken können zum Beispiel hier bestehen:
- Haftpflicht- oder
- Wohngebäudeversicherung.
Ist dies der Fall, bemühen Sie sich umgehend um einen neuen Versicherer! Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich dazu gerne bei der Verbraucherzentrale beraten.
Einige Verträge, wie zum Beispiel Versicherungen für Handys, Brillen oder Reisegepäck sind in der Regel ohnehin nicht nötig. Von diesen Policen können Sie sich nun trennen.
Da Element, bedingt durch das vorläufige Insolvenzverfahren, keinen vollen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, können Sie nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Ihren Vertrag außerordentlich kündigen.
Beachten Sie: Bevor Sie den Vertrag bei Element kündigen, sollten Sie zuerst einen Vertrag bei einem neuen Versicherer abschließen, damit Sie einen lückenlosen Deckungsschutz haben. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz beim neuen Versicherer ohne zeitliche Lücke weitergeht.
Das könnte Sie auch interessieren
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.